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Fluglärm in Magdeburg Nach großer Bundeswehrübung: Piloten droht bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei Regelverstoß

Der Flugplatz in Magdeburg steht mal wieder in der Kritik als Lärmverursacher nach einem Fluglager und Übungsflügen der Bundeswehr. Zurecht? Die Volksstimme fragte bei der Aufsichtsbehörde in Halle nach, was erlaubt ist – und was nicht.

Von Rainer Schweingel Aktualisiert: 06.06.2025, 12:15
Blick auf den Flugplatz in Magdeburg. Für Ärger sorgt hin und wieder der Fluglärm.
Blick auf den Flugplatz in Magdeburg. Für Ärger sorgt hin und wieder der Fluglärm. Sabine Lindenau

Magdeburg. - Der Flugplatz Magdeburg und der von ihm ausgehende Lärm nervt manche Magdeburger. Sie fühlen oft ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt. So auch nach einer großen Bundeswehrübung und einem Fluglager Berliner Piloten.

Die Volksstimme fragte deshalb beim Landesverwaltungsamt in Halle nach. Die Landeseinrichtung ist zugleich Aufsichtsbehörde für den Flugbetrieb am Flugplatz Magdeburg. Eine Sprecherin erklärt nun, wann geflogen werden darf, was Piloten beachten müssen, welche Strafen bei Verstößen drohen und wohin sich Bürger mit Beschwerden wenden können.

Wann darf auf dem Flugplatz Magdeburg gestartet und gelandet werden?

Der Flugbetrieb ist im Sommerhalbjahr zu den veröffentlichten Betriebszeiten des Flugplatzes Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag von 9 bis 19 Uhr Ortszeit möglich und zulässig. Darüber hinaus können einzelne Flüge auf PPR-Basis durchgeführt werden. Das heißt: Nach vorheriger Zustimmung des Flugplatzbetreibers auch außerhalb dieser Betriebszeit).

Dürfen Flugzeuge einfach so über dem Flugplatz oder angrenzenden Bereichen fliegen wie sie wollen in Höhe, Dauer, Lautstärke und Tageszeit?

Der Luftraum ist frei. Die Sicherheitsmindesthöhe ist jedoch einzuhalten; diese beträgt über Städten und dicht besiedelten Gebieten mindesten 300 Meter über Grund, über allen anderen Gebieten nur 150 m über Grund.

Allerdings darf die Sicherheitsmindesthöhe bei Start und Landung vom Verkehrslandeplatz unterschritten werden. Der Verkehrslandeplatz darf uneingeschränkt von den laut Genehmigung zugelassenen Luftfahrzeugarten benutzt werden. Der Flugplatz unterliegt keinen zeitlichen Einschränkungen nach Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung.

Welche Fluglärm-Verstöße wurden in diesem Jahr bisher festgestellt und wie wurden sie geahndet?

Luftrechtliche Verstöße wurden im Jahr 2025 bisher nicht angezeigt.

Welche Strafen drohen bei welchen Fluglärm-Verstößen?

Folgende Luftrechtliche Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden:

  • Nichteinhaltung der Mindestflughöhe
  • Flugbetrieb ohne Außenstart- und -landeerlaubnis (

Diese Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 oder sogar bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dies hängt von der zugrundeliegenden Bußgeldnorm ab.

Wer erhält im Fall des Falles die Strafe: Der Flugplatz Magdeburg oder der Flieger?

Die Ordnungswidrigkeit richtet sich gegen den verantwortlichen Luftfahrzeugführer.

Wo können sich Bürger bei Fluglärm in Sachsen-Anhalt beschweren?

Betroffene Bürger können eine Fluglärmbeschwerde beim Landesverwaltungsamt einreichen. Ein entsprechendes Formular mit den erforderlichen Angaben für die Bearbeitung befindet sich auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes.

Berliner Fluglager in Magdeburg sorgt für Ärger am Flugplatz

Auf dem Flugplatz Magdeburg hatte jüngst ein Lager von Piloten aus Berlin sowie eine Bundeswehrübung für mehr Flugverkehr und entsprechenden Lärm gesorgt. Daraufhin gab es eine Reihe von Beschwerden. Der Flugplatzbetreiber kündigte ein Gesprächsangebot für betroffene Anwohner an.