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Baumschädling-Invasion Magdeburg: Das ist die neue Regel im Kampf gegen Laubholzbockkäfer

Im Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer in Magdeburg gilt nun eine weitere Regel. Sie betrifft Baumschnitte innerhalb der Quarantänezone.

11.05.2023, 05:00
Der Asiatische Laubholzbockkäfer droht sich immer weiter auszubreiten und zu einer Gefahr für den Wald zu werden. In Magdeburg gelten seit den Funden im Norden schon seit Jahren strenge Quarantäneregeln, die immer wieder angepasst werden.
Der Asiatische Laubholzbockkäfer droht sich immer weiter auszubreiten und zu einer Gefahr für den Wald zu werden. In Magdeburg gelten seit den Funden im Norden schon seit Jahren strenge Quarantäneregeln, die immer wieder angepasst werden. Foto: dpa

Magdeburg - vs

Mit einer geänderten Allgemeinverfügung passt die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt die Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) an. Die Quarantänezone musste aufgrund der Funde im Jahr 2022 im Südosten geringfügig erweitert werden, umfasst jedoch nach wie vor eine Fläche von rund 49 Quadratkilometer.

Die Quarantänezone zur Eindämmung des gefräßigen Schädlings bleibt bis September 2026 bestehen.

Auch Baumschnitt muss angezeigt werden

Neu ist, dass ab sofort der LLG nicht nur Fällmaßnahmen innerhalb der Quarantänezone anzuzeigen sind, sondern auch Baumschnittmaßnahmen ab einem Durchmesser von über einen Zentimeter. „Die Funde aus dem letzten Jahr zeigten, dass die Weibchen des ALB die Eier vor allem in den Baumkronen ablegen, wodurch von Baum- und Gehölzschnitt ein besonderes Gefahrenpotenzial ausgeht“, berichtet Christian Wolff, Dezernatsleiter der LLG.

Anzuzeigen sind hierbei ausschließlich Fällungen und Baumschnittmaßnahmen, die an den 15 bevorzugten Pflanzenarten des ALB, den sogenannten „spezifizierten Pflanzen“, erfolgen sollen. Dazu zählen: Ahorn, Esche, Linde, Birke, Hainbuche, Pappel, Blasenbaum, Haselnuss, Platane, Buche, Kastanie, Ulme, Erle, Kuchenbaum und Weide.

Sammelplätze für Laubgehölze und Baumschnitt

Zudem dürfen Laubgehölze und Baumschnitt nicht aus dem abgegrenzten Gebiet gebracht werden. Es stehen Sammelplätze im Gebiet zur Verfügung, an denen Baumschnitt abgegeben werden kann.

Nach wie vor gelte in der Quarantänezone eine Kontroll- sowie Anzeigepflicht auf Befall durch den ALB. Zusätzlich überprüfen die Mitarbeiter der LLG mindestens einmal jährlich die Laubgehölze in der Quarantänezone auf Anzeichen eines ALB-Befalls.

Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, besteht ein Betretungsrecht für die Mitarbeiter der LLG für die Grundstücke im Gebiet. „Unser Ziel ist und bleibt die Ausrottung des ALB, eine Ausbreitung muss verhindert werden“, sagt Christian Wolff.

Die Allgemeinverfügung betrifft Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreise Börde und Jerichower Land.