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Verkehrsbetriebe Streit um Strafen für Schwarzfahrer

Für ein Tagesticket der Magdeburger Verkehrsbetriebe gelten andere Regeln als für andere unterschriftspflichtige Tickets.

Von Martin Rieß 19.01.2017, 00:01

Magdeburg l Schwarzfahrer werden bestraft. Wer ohne Ticket in Bus und Bahn erwischt wird, muss beispielsweise bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben (MVB) 62 Euro löhnen. Außer er kann nachweisen, dass er über eine personengebundene Zeitfahrkarte verfügt. Dann werden nur neun Euro fällig.

Auf diese Regelung hoffte auch Volksstimme-Leserin Brigitte Kaiser, als sie mit einem Bekannten in der Landeshauptstadt unterwegs war. Sie berichtet: „Da mein Bekannter an diesem Tag mehrere Wege zu erledigen hatte, kaufte er sich ein Tagesticket, welches er vorschriftsmäßig sofort mit seinem Namen versah. Gegen Mittag fuhr er noch einmal mit der Straßenbahn und geriet in eine Fahrscheinkontrolle.“ Das gültige Ticket hatte er aber nicht am Mann, sondern zu Hause vergessen. Brigitte Kaiser berichtet: „Am Nachmittag ist er dann zum Kundenservice der MVB gegangen und wollte dort sein Tagesticket nachträglich vorzeigen, da er ja eine nicht übertragbare, persönlich unterzeichnete Fahrkarte hatte.“ Dennoch musste er 62 und nicht wie erhofft neun Euro zahlen.

Der Grund dafür ist in den Beförderungsbedingungen nachzulesen, die eine Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgelts nur für Wochen- und Monatskarten vorsehen. Das ärgert Brigitte Kaiser: „Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar und stellt eindeutig eine Schlechterstellung von Kunden mit Tagestickets dar. Das Tagesticket ist genau wie eine Wochen- und Monatskarte ein auf die Person ausgestelltes, nicht übertragbares Ticket, auf welchem auch die genaue Uhrzeit des Beginns der Nutzung angegeben ist. Jegliche Manipulationen sind somit ausgeschlossen.“

MVB-Sprecher Tim Stein verweist auf die Beförderungsbedingungen des Marego-Verbunds, mit denen auch die Verkehrsbetriebe operieren, und bekräftigt die Aussage aus dem MVB-Service-Center: „Eine Tageskarte ist keine Zeitkarte.“ Zum Marego-Verbund gehören im Wesentlichen die Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt, im Landkreis Börde, im Jerichower Land und im Salzlandkreis.

„Eine Änderung dieser Bedingungen können nur die im Marego-Verbund organisierten Verkehrsunternehmen gemeinsam beschließen.“ Die betroffene Leserin könne sich jedoch an das Kundenzentrum wenden, wo eine Einzelfallprüfung möglich sei, so der Sprecher der MVB.

Eine andere Volksstimme-Leserin mahnte an, beim Verkauf von Tickets am Automaten nicht nur darauf hinzuweisen, welche Fahrscheine nicht übertragbar, sondern dass diese auch unterschriftspflichtig seien: So sei dem Käufer schon beim Erwerb der Karte die Aufgabe, einen Stift aufzutreiben, bewusst.