In Freibädern und Strandbädern Oben-ohne-Baden nun auch in Magdeburg erlaubt - oder ist Stadtratsbeschluss ungültig?
Es war einer der letzten Stadtratsbeschlüsse der zu Ende gehenden Legislatur: Der Magdeburger Stadtrat hat entschieden, das Oben-ohne-Baden in seinen Frei- und Strandbädern zu erlauben.

Magdeburg. - Göttingen war vor gut zwei Jahren die erste deutsche Stadt, die es allen Menschen ermöglichte, auf Oberteile beim Baden in Freibädern zu verzichten. Andere Großstädte zogen nach. Nun auch Magdeburg. Der Stadtrat hat das Oben-ohne-Baden in seiner letzten Sitzung der zu Ende gehenden Legislaturperiode mehrheitlich beschlossen. Allerdings war das Gremium zu dem Zeitpunkt eigentlich gar nicht mehr beschlussfähig, weil nur noch 25 von 56 Stadträten anwesend waren. Wackelt das Oben-ohne-Baden nun?
Magdeburg: Oben-ohne-Baden für die Gleichberechtigung
Die Initiative für den Verzicht auf Oberteile kam von der Fraktion Die Linke. Nadja Lösch warb um Zustimmung, „um für mehr Gleichberechtigung zu sorgen, Vorurteile abzubauen und für ein besseres Körpergefühl zu sorgen.“
Derzeit sei die Rechtslage in Magdeburg unklar: Die Haus- und Badeordnung für die kommunalen Strand- und Freibäder der Landeshauptstadt zähle gängige Badebekleidung auf, ohne jedoch das Oben-ohne-Baden für alle explizit zu erlauben.
Während es für die männlichen Besucher bereits selbstverständlich sei, nur eine Badehose zu tragen, sei dies für weibliche nicht der Fall. „Diese Ungleichbehandlung sollte behoben werden, um den Grundsatz der Gleichstellung zu wahren“, heißt es im Antrag der Fraktion.
Diskutiert wurde darüber nicht. Zumal es bereits kurz vor 22 Uhr war am Montagabend, 17. Juni, und die Neuanträge eigentlich nur noch schnell per Handzeichen durchgewunken wurden. Auch deshalb, weil der Stadtrat zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon gar nicht mehr beschlussfähig war. Nur noch 25 der 56 Mitglieder waren vor Ort - und damit nicht einmal mehr die Hälfte. Für das Baden ohne Oberteil stimmten 20 Stadträte. Es gab vier Gegenstimmen und eine Enthaltung.
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Stadtrat Magdeburg: Zweifel an der Beschlussfähigkeit
Doch wackelt jetzt der Beschluss? „Für mich ist das eine rechtliche Grauzone“, meinte Wigbert Schwenke (CDU-Fraktion). Laut Geschäftsordnung müsste die Beschlussfähigkeit offiziell im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags angezweifelt und dann erneut festgestellt werden. Danach sah es kurz aus, als Mirko Stage (Fraktion Grüne/Future!) das mehr als Offensichtliche in den Raum warf. Einen Antrag stellte er nicht. Demnach lief der Beschluss formal korrekt - auch wenn nicht einmal mehr die Hälfte der Stadträte anwesend war. Das bestätigt auch die Stadt Magdeburg. Das Rechtsamt habe genau diese Frage geprüft, als es zum Sitzungsende brenzlig geworden sei, erklärte Pressesprecherin Ina Fester auf Volksstimme-Nachfrage. Es sei alles im grünen Bereich.
Badeordnung: Was die Stadt Magdeburg nun machen muss
Müssen jetzt alle Badeordnungen in den Strand- und Freibädern geändert werden? „Nein“, sagt die Sprecherin der Stadt. Denn aktuell würde in der Badeordnung stehen, dass das Baden in Badekleidung erlaubt sei. Genauer definiert werde dies nicht. Demnach hätte Frau auch jetzt schon ohne Oberteil baden gehen können. Durch den Beschluss des Stadtrates sei es nun aber ganz offiziell erlaubt.