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Unfälle mit Radfahrern in Magdeburg Radfahrer auf falscher Seite: Wer haftet, wenn es kracht?

Ein Fahrradfahrer ist verkehrswidrig auf der falschen Seite des Radwegs unterwegs. Es kracht an einer Kreuzung. Ermittelt wird gegen die Autofahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung. So geschehen vor wenigen Tagen in Magdeburg. Hat der Geisterradler keine Konsequenzen zu befürchten?

Von Sabine Lindenau 20.06.2023, 05:30
Eine Radfahrerin ist auf dem Radweg am Südring unterwegs. Allerdings auf der falschen Seite – das ist verkehrswidrig. Hier gibt es auf beiden Seiten Radwege, es gilt das Rechtsfahrgebot.
Eine Radfahrerin ist auf dem Radweg am Südring unterwegs. Allerdings auf der falschen Seite – das ist verkehrswidrig. Hier gibt es auf beiden Seiten Radwege, es gilt das Rechtsfahrgebot. Symbolfoto: Sabine Lindenau

Magdeburg - Die falsche Seite des Radwegs kann sich schnell als gefährliche Abkürzung entpuppen. Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung. Und damit das Rechtsfahrgebot. Doch wer haftet, wenn es kracht? Dass nach dem jüngsten Unfall gegen eine Autofahrerin und nicht gegen den Falschradler ermittelt wird, stößt bei vielen Lesern auf Unverständnis. Die Polizei und eine Fachanwältin für Verkehrsrecht klären auf.