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Sanierung Neuer Glanz für altes Landgericht

Der alte Teil des Landgerichts in Magdeburg soll saniert werden. Das wird rund 36,7 Millionen Euro kosten.

Von Martin Rieß 11.08.2016, 01:01

Magdeburg l Auf dem Gelände der alten Werkstatt des alten Magdeburger Gefängnisses wurde inzwischen der Platz für Baumaterial und Technik frei gemacht, in einem Ausweichquartier werden Räume für die Verwaltung hergerichtet: Die Arbeiten am historischen Flügel des Magdeburger Landgerichts können in den kommenden Wochen beginnen. Investiert werden sollen 36,7 Millionen Euro.

Auf dem Programm stehen u. a. die Neueindeckung der Dächer und Reparatur der Dachstühle, die brandschutztechnische Ertüchtigung, die Trockenlegung der Grundmauern und die Neugestaltung der Außenanlagen.

Wie aus dem Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt und dem Landesfinanzministerium zu erfahren ist, sollen aber beim Umbau des Gebäudes die vorhandenen Raumstrukturen zum großen Teil beibehalten werden. Wert legen die Bauherren darauf, in den historischen Gemäuern, wie für alle modernen öffentlichen Gebäude gefordert, Barrierefreiheit zu schaffen.

Eine weitere Besonderheit bei der millionenschweren Investition ist die Sicherheit: Denn für die Bereiche der Gefangenenverwahrung und Gefangenenzuführung zu den Gerichtsverhandlungen müssen besondere Sicherheitseinrichtungen geschaffen werden.

In dem Gebäudekomplex sollen neben Räumlichkeiten des Landgerichts Magdeburg weitere Einrichtungen der Justiz, die zum Teil bislang an anderen Stellen angesiedelt sind, ihren Platz finden. Während der Hauptanteil der Flächen von mehr als 10.000 Quadratmetern im Altbau mit rund 70 Prozent auf die Räume des Gerichts entfällt, werden hier auch die Sozialen Dienste der Justiz, die Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik, das Landesjustizprüfungsamt und der Landesbeauftragte für Unterlagen des Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ihre Plätze finden.

Keinen Einfluss haben die Arbeiten derweil auf die Räume im neuen Anbau, der vor rund 15 Jahren anstelle des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Bereiches errichtet wurde. Im Anbau kann auch der Dienstbetrieb während der Bauphase weiterlaufen.

Eine besondere Herausforderung ist bei dem Bauvorhaben der Denkmalschutz. In einem Schreiben aus dem sachsen-anhaltischen Finanzministerium heißt es dazu: „Angesichts der hohen Denkmalwertigkeit des repräsentativen mehrflügeligen gründerzeitlichen Verwaltungsgebäudes wurde schon während der Planung eine hohe Wertigkeit in Bezug auf den Denkmalschutz in allen notwendigen Bereichen bei der Sanierung des Altbaus berücksichtigt.“ Im Schreiben aus dem Finanzministerium wird die Prämisse für die Sanierung benannt: „Das Gebäude wird den Grundregeln der Denkmalpflege gemäß entsprechend instand gesetzt, modernisiert und in Teilbereichen restauriert.“

So spielt die in den vergangenen Jahrzehnten etwas grau gewordene Natursteinfassade eine wichtige Rolle. Hier wird es unter anderem auch um den Austausch von beschädigten Steinen gehen. Wenn möglich, werden beschädigte Steine ausgebessert.

Bedeutsam in Sachen Denkmalschutz sind aber auch die repräsentativen Haupttreppenhäuser, Verbindungsflure und die historischen Gerichtssäle. Bedeutsam sind darüber hinaus noch vorhandene Holzkastenfenster, die in verschiedenen Formen das Äußere des Gerichtsgebäudes mitbestimmen. Erhalten werden sollen im Zuge der Sanierung auch die Innen- und Außentüren. Untersucht werden darüber hinaus die Farbanstriche und Fußböden, wie sie sich den Besuchern des Landgerichts nach dessen Eröffnung Anfang des 20. Jahrhunderts präsentierten.

Die Bauarbeiten werden derweil keinen Einfluss auf die Besucher haben, da der Haupteingang des Anbaus eine direkte Verbindung zum Sitzungssaaltrakt hat. Und auch der Verkehr auf der Halberstädter Straße wird allenfalls kurzzeitig bei der Anlieferung großer Bauteile von der Sanierung beeinflusst werden.