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SicherheitWildschwein-Jagd im Stadtpark Magdeburg

Erneut wird im Stadtpark Magdeburg Jagd auf Wildschweine gemacht.

Von Peter Ließmann 20.10.2018, 01:01

Magdeburg l Wenn Wildschweine erst einmal in einem Gebiet heimisch geworden sind, dann sind sie nur schwer davon zu überzeugen, ihren „Einstand“ wieder zu verlassen — denn sie sind dort, weil für sie an dieser Stelle die Lebensbedingungen gut, auf jeden Fall aber ausreichend sind. So im Magdeburger Stadtpark.

Allerdings ist der Stadtpark ein „befriedeter Bereich“, ein Park also, in dem die Magdeburger Erholung und Entspannung finden sollen. Mit Wildschweinen in unmittelbarer Nähe geht das nicht, so die Sicherheitsbedenken der Stadt, denn ein Keiler oder eine Bache (Mutter mit Frischlingen) können durchaus gefährlich werden - besonders dann, wenn sie die Scheu vor Menschen verloren haben.

Darum darf Schwarzwild auch im Herbst-Winter-Halbjahr 2018 erneut bejagt werden. „Ob es uns gelingt, das Schwarzwild tatsächlich aus dem Stadtpark wieder zu verdrängen, muss man abwarten, allerdings geht es bei der Bejagung auch darum, den Bestand möglichst klein zu halten“, sagt Holger Harnisch vom Ordnungsamt der Stadt Magdeburg, das auch untere Jagdbehörde für Magdeburg ist.

Rund 20 Stück Schwarzwild in zwei Rotten sind im Stadtpark Magdeburg heimisch, wahrscheinlich wechseln (wandern) auch immer wieder Wildschweine aus dem Herrenkrugpark über den Großen Werder in den Stadtpark.

Bejagt werden dürfen die Tiere seit 1. Oktober 2018 bis zum 30. April 2019. Die Bejagung wird vom Kreisjägermeister und dem Jagdbeirat der Stadt betreut. Die Jagdausübung selbst ist „beschränkt“, das heißt, es ist geregelt, was, wann, wo und wie bejagt werden darf. „Wir haben es immerhin mit öffentlichen Parks zu tun, darum muss es klare Regeln geben“, sagt Holger Harnisch.

Die Jäger werden zum größten Teil nur per Ansitzjagd in der Dämmerung versuchen, Wildschweine zur Strecke zu bringen. „Wir haben es mit anderen Jagdmethoden versucht, die haben sich aber nicht bewährt“, so Holger Harnisch. Die Bürger würden kaum etwas von der Jagdausübung mitbekommen.

Bejagt werden darf der Stadtpark zwischen Strombrücke und südlicher Werderspitze und zwischen Alter Elbe und Stromelbe, im Herrenkrug der westliche Teil des Herrenkrugparks entlang der Elbe. Dort dürfen laut Verordnung auch Waschbären, Marderhunde, Dachse und Füchse zur Strecke gebracht werden.

Die Jagdverfügung wurde am 19. Oktober 2018 veröffentlicht, innerhalb von vier Wochen kann bei der Stadt Magdeburg Widerspruch dagegen eingelegt werden. „Das ist bei allen Jagdverfügungen für den Stadtpark seit 2013 aber noch nicht passiert“, sagt Holger Harnisch.