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SpätshopsKein Mittel gegen "Spätis" am Hassel

Um den Alkoholkonsum auf dem Hasselbachplatz in Magdeburg zu senken, sollten Spätshops beschränkt werden - ohne Erfolg.

Von Peter Ließmann 18.07.2018, 01:01

Magdeburg l Wegen immer wieder auftretender Randale auf dem Hasselbachplatz – jüngst zum Aufstieg des 1. FC Magdeburg in die 2. Bundesliga – wollte die Stadt versuchen, die Alkoholzufuhr für das nächtliche Partyvolk „auszutrocknen“. Dabei im Visier der Ordnungshüter: Die Spätshops. Diese Spätverkaufsstellen liefern den preisgünstigen „Treibstoff“ für die nächtliche Randale auf dem Hassel und das rund um die Uhr, mutmaßt die Stadt. Früher war am Hassel ein „Späti“ zu finden, jetzt sind es mittlerweile sieben.

Die Stadt versucht, Druck auf die Spätshops auszuüben. Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt, ob in den Läden Gewerbe- und Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Es wurden auch schon Testkäufer losgeschickt. Verkauft ein Spätshop-Betreiber Alkohol an Jugendliche, bekommt er Ärger mit dem Rathaus. Auch vom vorübergehenden Alkoholverbot und der zeitweisen Schließung der Spätshops hat das Ordnungsamt bereits Gebrauch gemacht – in besagter FCM-Aufstiegsnacht. Mit dem Versuch, für den Platz ein grundsätzliches Alkoholverbot durchzusetzen, ist die Stadt gescheitert – ein Spätshop-Betreiber hatte erfolgreich dagegen geklagt.

Die Stadt schaltete auch die Landespolitik ein, berichtet jetzt Ordnungsbeigeordnerter Holger Platz in einer Information für den Stadtrat. Briefe an Ministerpräsident Reiner Haseloff und die Landtagsfraktionen wurden geschrieben. Das Ziel: das Landesgaststättengesetz so zu ändern, dass Spätshops keine sogenannten „Mischbetriebe“ mehr sind. Denn das ist der Grund, warum Spätshops überhaupt alkoholische Getränke am Wochenende verkaufen dürfen. Der Schlüssel sind die Öffnungszeiten. Gaststätten können in Magdeburg rund um die Uhr öffnen – und das auch am Wochenende. Einzelhandelsgeschäfte müssen sich dagegen an die gesetzlichen Ladenschlusszeiten halten. Die erlauben, dass Geschäfte von Montag bis Freitag rund um die Uhr geöffnet sein dürfen. Aber: Sonnabends darf nur bis 20 Uhr verkauft werden, sonntags überhaupt nicht.

 Der Clou bei den Spätshops: Sie sind beides, Gaststätte und Einzelhandelsgeschäft. Das geht aus einer Anfrage von Landtagsabgeordnetem Rüdiger Erben (SPD) an den Landtag hervor. Die Spätverkaufsstellen werden vom Gesetzgeber als Mischbetriebe geführt, die einen Betriebsteil „Einzelhandel“ und einen Betriebsteil „Gaststätte“ haben. Dabei spiele es keine Rolle, welcher Teil größer ist. Im Klartext: Zwei Tische, vier Stühle, eine Speisekarte, eine Toilette und schon ist ein Kiosk auch eine Gaststätte. Kleine Einschränkung: Die „Gaststätte“ darf am Wochenende nur das verkaufen, was auch auf der Speisekarte steht. Bier aus Flaschen gehört dazu, Bier aus Dosen dagegen nicht.

Die Stadt Magdeburg und Rüdiger Erben führen noch ins Feld, dass Alkohol die Aggressivität steigern könne, was bei den Randalen auf dem Hassel immer wieder beobachtet worden sei. Dem stimmt die Landesregierung zu. Aber: Es gebe keine belastbaren Zahlen, die beweisen würden, dass Alkohol aus Spätshops und Randale auf dem Hasselbachplatz in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Meist holten sich Randalierer vorher Alkohol vom Discounter oder einer Tankstelle. Das habe man untersuchen lassen.

Damit ist der Hebel Änderung Landesgaststättengesetz verpufft. Trockener Kommentar von Holger Platz dazu: „An der Thematik der Spätshops wird sich folglich nichts ändern.“