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Waffenrecht Staatsanwaltschaft durchsucht Magdeburger Zoo

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat den Zoo Magdeburg durchsucht. Es geht um Verstöße gegen das Waffenrecht.

Von Rainer Schweingel 19.03.2020, 12:56

Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat am Donnerstag, 19. März 2020,  die Verwaltungsräume des Magdeburger Zoos durchsucht. Anlass ist ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, sagte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten. Ermittelt werde gegen mehrere Personen. Unter den Beschuldigten sei auch der ehemalige Zoochef Kai Perret, bestätigte Baumgarten. Wer die anderen Personen sind, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Zoochef. Die Entscheidung darüber hatte mehrere Wochen angedauert. Auslöser war eine Liste mit mutmaßlichen Verfehlungen des ehemaligen Zoochefs, die Mitarbeiter aufgestellt und dem Aufsichtsrat des Zoos im Februar 2020 übergeben hatten. Der Aufsichtsrat wiederum hatte diese Liste zur fachlichen Prüfung an das Veterinäramt der Stadt Magdeburg übergeben.

Die Experten dort sahen offenbar den Verdacht der Tierwohlgefährdung als gegeben an und übergaben die Übersicht daraufhin der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die nun ermittelt.

Bei dem Verdacht des Verstoßes gegen das Waffenrecht geht es nach Volksstimme-Informationen um Waffen, die der Zoo vorhalten muss. Sie sollen in Gefahrensituationen - zum Beispiel beim Ausbruch von Tieren - zur Anwendung kommen.

Perret sagte der Volksstimme, dass er zum Verfahrensstand keine Angaben machen könne. Er sei noch nicht informiert oder gehört worden.

Die Ermittlungen dauern nun weiter an. Die Durchsuchungen seien Teil dieser Ermittlungen. Über Ausgang und zeitlichen Abschluss des Verfahrens äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Durchsucht wurden bisher nur die Zimmer in der Zoowelle. Privaträume seien nicht betroffen, hieß es.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie einem Tierhaltungsverbot geahndet werden. Verstöße gegen das Waffenrecht können in Abhängigkeit der Schwere mit einer Geldstrafe bis hin zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

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