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Impfverordnung Piks in den Apotheken in Oebisfelde-Weferlingen umstritten

Künftig können Apotheker offiziell Corona-Schutzimpfungen anbieten. Möglich macht das eine neue Impfverordnung, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Aber wollen und können das die Apotheker auch? Die Volksstimme hat sich in der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen einmal umgehört.

Von Ines Jachmann 11.01.2022, 17:55
Die neue Impfverordnung ist in Kraft getreten. Rechtlich dürfen Apotheker jetzt offiziell gegen Covid-19 impfen. Doch bevor der Piks dort gegeben werden darf, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein.
Die neue Impfverordnung ist in Kraft getreten. Rechtlich dürfen Apotheker jetzt offiziell gegen Covid-19 impfen. Doch bevor der Piks dort gegeben werden darf, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Symbolfoto: dpa

Oebisfelde/Weferlingen - Den Piks mal schnell in der Apotheke holen – gesetzlich wäre das dank einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes jetzt möglich. Die Voraussetzungen dazu wurden bereits im Dezember durch Bundestag und Bundesrat geschaffen. Vergangene Woche hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Verordnung unterzeichnet. Rechtlich wäre der Weg damit frei. Das heißt: Apotheker könnten selbst den Covid-19-Impfstoff bestellen, beziehen und verimpfen. Dennoch ist die Resonanz bei den Apothekern eher verhalten. Und das hat seine Gründe.