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Umweltbehörde des Landkreises sieht zur Grundräumung der Sarre keine Alternativen Amt erklärt "radikalen Eindruck"

Von Sabrina Trieger 20.03.2015, 02:18

Nach dem Umweltschützer Martin Schindler in der vergangenen Woche in Wanzleben ein Stopp der Baggerarbeiten entlang der Sarre gefordert hatte, haben sich nun die zuständigen Behördenvertreter selbst ein Bild vor Ort gemacht. Das Umweltamt konnte keine Verstöße feststellen, meint aber, dass die Arbeiten einen "radikalen Eindruck vermitteln".

Wanzleben l Mit den in der vergangenen Woche zu den Baggerarbeiten entlang der Sarre von Umweltschützer Martin Schindler laut gewordenen Umweltfrevel-Vorwürfen und der sich anschließenden Schlammschlacht am Ufer (Volksstimme berichtete), haben sich die zuständigen Behördenmitarbeiter Anfang der Woche selbst ein Bild von den Arbeiten gemacht. "Wir werden überprüfen, ob der Unterhaltungsverband mit der Beräumung übertrieben hat", hatte Jens Paasche vom Fachdienst Natur und Umwelt auf Anfrage angekündigt

Nach dem Vorort-Termin erklärt Umweltamtsleiter Dieter Torka nun, dass die Maßnahme einen sehr "radikalen Eindruck vermitteln" würde, "was jedoch der fehlenden Unterhaltung in den letzten Jahren geschuldet ist."

Der Unterhaltungsverband "Untere Bode" hat die Sarre auf knapp 1200 Metern bis zum Ratssteinbruch Wanzleben seit Anfang Februar komplett grundräumen lassen.

Laut Aussage des Unterhaltungsverbandes sei dieser Abschnitt über längere Zeit nicht beräumt worden. "In diesem Zeitraum ist weder eine regelmäßige Böschungsmahd bzw. Sohlkrautung noch eine Grundräumung erfolgt. Einzig die vorhandenen Abflusshindernisse wie Laub und Äste wurden bei Bedarf per Hand entnommen", erklärt der Umweltamtsleiter.

Die Gewässerschau hatte bereits vergangenen Herbst den dringenden Bedarf einer Grundräumung der Sarre ergeben, "die mit der unteren Wasser-und Naturschutzbehörde des Landkreises grundsätzlich abgestimmt war", merkt Torka an.

Laub und Schlamm hatten den Abfluss der vorhandenen Drainagen behindert. Zahlreiche Anfragen und Beschwerden der anliegenden Flächenbewirtschafter bezüglich Vernässungen lagen sowohl dem Unterhaltungsverband als auch dem Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung vor.

Zur von Martin Schindler geäußerten Kritik über den "groben Kahlschlag" entlang der Sarre, erklärt der Amtsleiter, dass die Gehölze vollständig gerodet worden seien, um dem Bagger die Zuwegung zu ermöglichen. "In der Böschung wurden die Bäume vielfach gerodet. An geeigneten Stellen verblieben jedoch zahlreiche Einzelbäume, wodurch die Gewässerunterhaltung nicht behindert wird."

Auch die untere Wasserbehörde kommt zur der Auffassung, dass die Grundräumung unerlässlich gewesen sei, "damit hier das Wasser entsprechend der Bedeutung der Sarre als Hauptvorfluter ohne Probleme abfließen kann", erklärt der Behördenmitarbeiter.

Durch die Grundräumung sei das ursprüngliche Ausbauprofil des Gewässers nicht verändert worden. "Hier handelt sich ohne Zweifel um eine Unterhaltungsmaßnahme und nicht um einen Gewässerausbau, die Arbeiten sind wasserrechtlich nicht zu beanstanden."

Zu der von Martin Schindler geäußerten Befürchtung, die Biotopqualität des gesamten Areals könnte sich mit der Aktion erheblich verschlechtern, erklärte der Fachdienstleiter, dass es dazu aufgrund des vollständigen Erhalts des Gehölzbestandes auf der gegenüberliegenden Uferseite "augenscheinlich nicht gekommen" sei.

Das Maß von Abholzungen im Rahmen einer solchen weitreichenden Unterhaltung sollte aber in Zukunft vorab konkreter abgestimmt werden, räumte er ein. "Es ist in diesem konkreten Fall jedoch davon auszugehen, dass auch eine vorherige Abstimmung vor Ort keine alternative Maßnahmenumsetzung ergeben hätte."

Vor Ort wurde einvernehmlich bestimmt, dass der entnommene Schlamm nach der Teilentwässerung in üblicher Weise auf der Böschung eingeebnet wird. Das Schnittmaterial wird zeitnah geschreddert und abgefahren. Eine Endabnahme wird vom Amt vor Ort mit Abschluss der Arbeiten erfolgen. Der Unterhaltungsverbandes kündigt an, entlang jener Strecke künftig einen einseitigen Gehölzrückschnitt je nach Bedarf alle fünf Jahre vornehmen zu wollen.