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Windräder 257 Meter: Stadträte legen Höhenlimit fest

Der Osterburger Stadtrat hat sich am Dienstagabend auf eine maximale Höhengrenze für die Windräder in der Einheitsgemeinde verständigt.

Von Nico Maß 29.10.2020, 00:01

Osterburg l  Mit der knappen Mehrheit von elf Ja- gegenüber neun Nein-Stimmen legten die Politiker die Höhengrenze bei 257 Metern fest. Diese Zahl, die für sämtliche Windkraft-Eignungsgebiete in der Einheitsgemeinde gelten soll, geht auf einen Rat des Berliner Fachplaners Volker Herger zurück. Herger, der für die Einheitsgemeinde Osterburg einen Flächennutzungsplan erarbeitet, hatte den Stadtpolitikern empfohlen, sich beim Limit am heutigen Stand der Technik zu orientieren und weitere fünf Prozent Raum nach oben zu lassen. Letzteres soll dafür sorgen, dass die Eingrenzung nicht als juristisch anfechtbare „Verhinderungsplanung“ eingeordnet werden kann.

Gleichwohl gebe die Maximalhöhe von 257 Metern den Windkraftbetreibern nahezu überall in den Eignungsgebieten der Einheitsgemeinde deutlich mehr Luft nach oben als fünf Prozent, kritisierte Matthias Müller (CDU-Fraktion). Gemeinsam mit dem Rossauer Ortsbürgermeister Bernd Drong (parteilos) verwies er darauf, dass die bei Rossau stehenden Anlagen derzeit maximal 196 Meter hoch seien. Dass dort mit Duldung der Einheitsgemeinde zukünftig noch einmal 60 Meter höhere Anlagen stehen können, lehnte Müller mit Verweis auf die Anwohner, „die mit der Belastung leben müssen und die wir als gewählte Politiker vertreten, ab.“ Sandra Matzat (AfD) bemängelte, dass sich Hergers Einordnung „Stand der Technik“ auf ein oder zwei besonders hohe Räder in der Einheitsgemeinde beziehe. Sie schlug eine Maximalhöhe von 225 Metern vor. „Wir sollten das Risiko eingehen und versuchen, diese Begrenzung durchzusetzen“, äußerte sie.

David Elsholz (Grüne/FDP), Michael Handtke (CDU-Fraktion) und Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler) plädierten dagegen für die einheitsgemeindeweit-einheitliche 257-Meter-Höhengrenze, um das Limit möglichst rechtssicher zu machen. Dies sei auch mit Blick auf den Entwurf des Flächennutzungsplans wichtig, in dem die Höhengrenze eingebaut werde. „Denn wenn wir da etwas Falsches machen, gefährdet das die Rechtmäßigkeit unseres gesamten Flächennutzungsplans, an dem wir seit fünf Jahren arbeiten“, warnte Schulz.

Steffen Seifert (Wählergemeinschaft Land) sprach sich dafür aus, auf jede Begrenzung zu verzichten. Eine derartige „Deckelung“ könne abschreckende Wirkung auf Investoren haben, gab er zu bedenken. Seifert blieb mit dieser Meinung aber in der Minderheit. Die Mehrheit der Stadtpolitiker stimmte am Dienstagabend der Höhenbegrenzung von 257 Metern zu.