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Wasmerslage BI enttäuscht über Urteil im Schweine-Streit

Die BI gegen die Erweiterung der Schweineanlage Wasmerslage ist enttäuscht angesichts des Urteils pro Erweiterung und kündigt Protest an.

Von Karina Hoppe 15.01.2021, 23:01

Wasmerslage l Als einen „Schlag in die Magenkuhle“ bezeichnet Helmut Sasse, Sprecher der „Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Schweinemastanlage Wasmerslage“ das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf genannte Tieranlage. Die Behörde hatte am 12. Januar die Klage der Stadt Osterburg gegen die Erweiterung und den Umbau des Standorts abgewiesen (Volksstimme berichtete).

„Unser fünfjähriger Widerstand ist scheinbar umsonst gewesen“, sagt Sasse. „Ich bin Optimist, so schlecht hätte ich gar nicht denken können.“ Gerade in Zeiten, da die industrielle Massentierhaltung, hier besonders die Schweinehaltung, in ihrer größten Krise stecke, wird so eine Anlage erlaubt. „Das ist eine fatale Entscheidung in mehrfacher Hinsicht“, sagt Sasse. Ob aus ethischer Sicht, das Tierwohl betreffend, die mit der Anlage einhergehenden Transporte, die Virusgefahr... „Solche Anlagen sind einfach längst überholt und alle wissen das. Sie werden unserer nachfolgenden Generation nicht gerecht.“

Sasse spricht von einer „völlig fremdbestimmten Anlage, die nur dem Profit ferner Aktio­näre dient. Und für uns bleiben Gülle, schlechte Luft und Lkw“. Man werde als ländlicher Raum „völlig missachtet“. Dass es soweit kommen konnte, kreide die BI auch dem Stadtrat Osterburg an. „Er trägt Mitverantwortung, es geht hier nicht nur um Zivilcourage, sondern auch darum, uns vor solchem Übel zu schützen.“ Sasse kündigt Protestaktionen an, sobald es die Pandemielage wieder zulässt. „Wir lassen das so nicht stehen. Die Genehmigung dieser Anlage ist eine Politik völlig am Menschen vorbei.“

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit seinem Urteil dem Landesverwaltungsamt Recht gegeben. Dieses hatte die Erweiterung der Wasmerslager Anlage genehmigt, wogegen die Stadt Osterburg Klage einreichte. Das Landesverwaltungsamt teilt nun angesichts des Urteils auf Volksstimme-Anfrage mit, dass es selbst dazu verpflichtet sei, geltendes Recht anzuwenden. „Einen Handlungsspielraum haben wir bei Genehmigungen nicht“, sagt Sprecherin Denise Vopel. „Das mag für den ein oder anderen unverständlich sein und zur Verärgerung führen.“ Persönliche Meinungen der Mitarbeiter des Amtes dürften bei Genehmigungen aber keine Rolle spielen, „das mag dazu führen, dass sich eine Behörde mit dem Vorwurf der Hartherzigkeit konfrontiert sieht“, so Denise Vopel.