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Altmarkkreis Weihnachten im engsten Kreis

Vor dem Fest informiert Landrat Michael Ziche zu den Regeln aufgrund der Pandemie. Auch von Alkoholverbot ist die Rede.

Von Alexander Rekow 23.12.2020, 00:01

Salzwedel l „Die neuen Regeln hier im Altmarkkreis sind keine Schikane, sondern sollen die derzeitige gefährliche Infektionswelle eindämmen“, sagt Landrat Michael Ziche. Denn eines steht fest: Weihnachten 2020 wird ganz anders als es viele gewohnt sind. Denn eine große Sause ist nicht erlaubt. „Laut der neunten Eindämmungsverordnung des Landes darf sich ein Hausstand im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis, jedoch aus maximal zwei weiteren Hausständen treffen“, erklärt dazu das Presseteam des Landkreises. Zum engsten Familienkreis zählen demnach die Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Ausgenommen von der Regelung sind alle Kinder bis 14 Jahre, die mit einer der Familien verwandt sind oder zum Haushalt gehören.

„Um sich und andere nicht zu gefährden, appelliere ich an alle Bürger auch während der Weihnachtsfeiertage wenn möglich auf Reisen und private Treffen zu verzichten beziehungsweise die Kontaktregelungen einzuhalten“, so Michael Ziche: „Auch im kleinen Kreis, mit einer weiteren Person oder nur in der Kernfamilie ist man nicht allein und kann besinnliche Feiertage erleben.“ Gerade auch die Angehörigen von jenen, die zur Risikogruppe zählen, bittet der Landrat, das Risiko sorgfältig abzuwägen.

Dazu gehören auch und gerade die hiesigen Pflegeheime. So ist der Besuch von Eltern, Verwandten und Bekannten in Alten- und Pflegeheimen erlaubt, jedoch darf jeder Bewohner am Tag nur einen Besucher begrüßen. „Der Zutritt darf nur nach erfolgten POC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden“, heißt es dazu vom Presseteam. „Die leichte Handhabung eines Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor“, erklärt dazu das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

Besagten Test bekommen die Besucher dann direkt vor Ort. Zudem müssen alle Besucher den von der Einrichtung zur Verfügung zu stellenden medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, erläutert das Presseteam weiter zum Prozedere. „Den exponentiellen Anstieg konnten wir durch den Lockdown light schon stoppen, aber die Infektionszahlen müssen deutlich gesenkt werden“, begründet der Landrat die Regelungen. Dazu gehört auch das Böllerverbot zu Silvester. Denn wie der Landkreis bereits verfügte, darf sowohl am 31. Dezember als auch am 1. Januar keine Pyrotechnik auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Grünanlagen gezündet werden. „Weiterhin ist auch der Kauf und Verkauf, ob direkt oder online, von Feuerwerk verboten. „Öffentliche Veranstaltungen und Alkoholausschank und -konsum sind ebenfalls in der Öffentlichkeit untersagt.“ Private Feiern dürfen mit maximal fünf Personen stattfinden.

Derzeit würden viele Anrufe beim Kreis zu den Besucherregeln eingehen, da zum Fest viele Menschen aus vielen Regionen zusammenkommen wollen. „Bedenken Sie jedoch: Um die Liebsten zu schützen, ist es in diesem Jahr das Beste, nicht gemeinsam unter dem Tannenbaum zu sitzen“, so der Landrat abschließend: „Ob nach Weihnachten die Corona-Infektionen bei uns zunehmen, haben wir alle selbst in der Hand.“