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Arendsee Feuerwerk mit Abstand zur Natur

Wenn am Arendsee ein Feuerwerk gezündet wird, müssen auch Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden.

Von Helga Räßler 05.07.2018, 17:58

Arendsee  l Auf die Beschwerde von Dauercamper René Sander wegen des Feuerwerks beim Sommerfest im Arendseer Strandbad am Arendsee meldete sich auch der Altmarkkreis Salzwedel mit einem Statement zur Wahrung von Natur- und Umweltschutz. Kreissprecherin Amanda Hasenfusz schränkte aber gleich zu Anfang ein, dass die Pflicht zur Abwehr von möglichen Brandgefahren in einem Gebiet der jeweiligen Gemeinde obliege.

Wenn aber so ein Feuerwerk stattfinde, seien wichtige Schutzregeln einzuhalten, zumal am Arendsee. Der sei Bestandteil des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes und FFH-(Fauna-Flora-Habitat)Gebietes.

„Freiluftveranstaltungen (Feuerwerke), die mit einem hohen Schallpegel einhergehen, sollten außerhalb der Kernbrutzeiten – also erst nach dem 15. Juli – und außerhalb der Rastvogelzeiten – also vor dem 15. September – eines Jahres durchgeführt werden“, heißt es in dem Statement.

„In diesen Schutzgebieten sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes führen können, grundsätzlich unzulässig. Davon erfasst sind auch Feuerwerke, die in das Gebiet hineinwirken,“ machte Hasenfusz deutlich.

Um sicherzustellen, dass ein geplantes Feuerwerk mit den Vorgaben des Naturschutzrechts vereinbar ist, sollten die Veranstalter frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kontakt aufnehmen. Dabei seien sowohl die Art des Feuerwerks (Art und Reichweite der Effekte) als auch der Zeitpunkt und der Ort des Abbrennens (insbesondere. Brutzeit, Vogelzug, Abstand zu Horsten) und auch die Häufigkeit des Abbrennens (saisonal) zu prüfen.

Die Untere Naturschutzbehörde könne Auflagen erteilen zu Schutzabständen zu Rastgebieten oder zur Art der Feuerwerkskörper. „Nach den bisherigen Praxiserfahrungen bestehen für Bodenfeuerwerke kaum artenschutzrechtliche Beschränkungen, da diese eine räumlich stark eingeschränkte Wirkung haben und üblicherweise keine Knalleffekte erzeugen“, so Hasenfusz.

Bei der Planung von Feuerwerken mit aufsteigenden Feuerwerkskörpern – also Höhenfeuerwerken – sei zu prüfen, ob sich Rast- oder Schlafplätze im Wirkbereich befinden. „Rückstände vom Feuerwerk sollten nicht in den Arendsee gelangen. Ist dies der Fall, muss der Feuerwerksveranstalter dafür Sorge tragen, dass die Rückstände aus dem Wasser entfernt werden,“ merkt sie abschließend an.