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Gericht Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

Was geschah in der Nacht des 13. Mai in der Salzwedeler Goethestraße? Die Geschehnisse werden jetzt vor dem Amtsgericht aufgearbeitet.

Von Christoph Zempel 17.10.2017, 03:00

Salzwedel l Nasenbeinbruch, Schädel-Hirn-Trauma, Schwellungen im Gesicht – so lautet die Liste der Verletzungen, derentwegen ein 19-jähriger Salzwedeler im Mai dieses Jahres im Krankenhaus behandelt werden musste. Verantwortlich dafür sollen zwei junge Männer sein. Der Hauptbeschuldigte bestreitet die Tat. Eine Zeugin weckt jedoch Zweifel.

Auftakt einer Verhandlung im Amtsgericht Salzwedel, die noch einige Zeit andauern könnte. In Handschellen führen Beamte den Angeklagten Thomas G. (Namen geändert) in den Gerichtssaal. Er wird beschuldigt, Maximilian F. in der Nacht vom 13. Mai mit zahlreichen Tritten am Kopf verletzt zu haben. Jannik L. soll ebenfalls beteiligt gewesen sein, sagt der Geschädigte. „Ich bin etwa 50 Meter entfernt am City Club vorbei gelaufen, da habe ich plötzlich meinen Namen gehört“, sagt Maximilian F., als er – ebenfalls in Handschellen – in den Zeugenstand tritt. Derzeit befindet er sich ebenso wie der Angeklagte in Haft, wenn auch wegen unterschiedlicher Vergehen. Urheber des Namensrufs in jener Frühlingsnacht soll laut Maximilian F. Thomas G. gewesen sein, der mit Jannik L. und einigen Frauen vor dem Eingang des Clubs gestanden habe.

„Verpiss dich bloß“ sei die nächste Äußerung, die Maximilian F. vernommen habe. Sofort sei er in eine andere Richtung gegangen. „Ich hab aber schnell gemerkt, dass zwei Leute mich verfolgen“, sagt er.

Angekommen am Haus eines Freundes an der Goethestraße sei er dann hinter drei Autos in die Hocke gegangen, um sich zu verstecken. Thomas G. habe ihn dorthin verfolgt und schließlich gefunden. „Ich hab ihn“, soll dieser zu seinem Begleiter Jannik L. gerufen haben, bevor beide abwechselnd gegen den Kopf von Maximilian F. getreten haben sollen. „Mindestens zehnmal“, sagt dieser. „Mir wurde direkt schwarz vor Augen.“ Überdies hätte Thomas G. sein Handy gestohlen.

Innerhalb von einer Viertelstunde sei es vorbei gewesen. So schnell ging es am Montag nicht. Immer wieder prasseln Fragen der Verteidiger auf Maximilian F. ein, obgleich er diese in seiner Aussage längst beantwortet hatte. Nicht zuletzt deswegen war die Stimmung stellenweise sehr angespannt. Nicht nur zwischen den Verteidigern und dem Geschädigten gab es Diskussionen, auch Jugendrichterin Simone Schreiber musste die Anwälte wiederholt ermahnen.

Zuvor hatte Thomas G. ausgesagt, die Tat nicht begangen zu haben. Überhaupt habe er den Geschädigten nicht gesehen und kenne ihn kaum. Nachdem er sich mit Freunden getroffen habe, seien sie zwar in den City Club feiern gegangen, direkt danach jedoch per Taxi in die Kneipe „Nachtschicht“ gefahren. Jannik L. sei er an jenem Abend ebenfalls nicht begegnet. Den zahlreichen alkoholischen Getränken zum Trotz könne er sich aber an alles erinnern.

Jannik L. will sich zu den Vorwürfen von Maximilian F. nicht äußern. Bekennen will er sich im Verlauf der Verhandlung hingegen zum widerrechtlichen Besitz von vier Gramm Marihuana, die Beamte bei ihm gefunden hatten.

Im Hauptanklagepunkt steht Aussage gegen Aussage. Eine Zeugin gibt allerdings an, am Abend mit Thomas G. und drei anderen Personen im Club gewesen zu sein. Entgegen der Aussage des Angeklagten, an jenem Abend nicht am Tatort gewesen zu sein, sei die 18-Jährige dem Beschuldigten und einem anderen Mann jedoch in der Goethestraße begegnet, in deren Nähe sich der Vorfall ereignet haben soll. Zudem habe er dunkle Kleidung angehabt. Das hatte auch der Geschädigte Maximilian F. so geschildert. Thomas G. sagte hingegen, er habe an dem Abend ein weißes Hemd mit roter Aufschrift getragen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Was es dann vor allem herauszufinden gilt, ist ein Motiv.