1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Mit 2,26 Promille mit dem Auto zur Tankstelle

Gericht Mit 2,26 Promille mit dem Auto zur Tankstelle

Für seine Trunkenheitsgahrt musste sich ein 50-Jähriger vor dem Amtsgericht in Salzwedel verantworten.

Von Alexander Rekow 24.01.2018, 03:00

Salzwedel l Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt im Juli vergangenen Jahres muss ein Geschäftsmann aus dem Bauwesen nun 35 Tagessätze zu jeweils 35 Euro zahlen – das entspricht einer Gesamtsumme von 1225 Euro. Weiterhin bleibt seine Fahrerlaubnis entzogen. Damit fiel das Strafmaß deutlich höher aus, als es die Staatsanwaltschaft forderte.

Wie Staatsanwältin Heike Konaschk erklärte, soll der Beschuldigte am 3. Juli unter Alkoholeinfluss mit seinem Auto zu einer Tankstelle in Winterfeld gefahren sein. Eine Blutentnahme offenbarte die 2,26 Promille. Daraufhin wurde dem 50-Jährigen im August eine Fahrerlaubnissperre von 12 Monaten ausgesprochen.

Am 3. Juli will der 50-Jährige mit Problemen seiner Firma an mehreren Baustellen konfrontiert gewesen sein. „So einen stressigen Tag hatte ich lange nicht mehr“, erinnerte er sich vor Gericht. Um sich von diesem zu erholen, habe er in seinem Wohnhaus drei Flaschen Kirschbier und eine Flasche Whisky getrunken. „Gegen 21.30 Uhr standen fünf Polizisten vor meiner Tür“, sagte der 50-Jährige: „Und jetzt sitze ich hier“.

„Die Zeugin hat eine Person beschrieben, samt Kennzeichen und Fahrzeug, das zu Ihnen passt“, sagte Richter Klaus Hüttermann und verwies dabei auf ein rot kariertes Hemd, welches der Angeklagte an dem Tag getragen haben soll. Er habe kein rotes Hemd, entgegnete der 50-Jährige. Und überhaupt, die Farbe finde er nicht gut.

Um Licht in die Angelegenheit zu bekommen, lud Richter Klaus Hüttermann auch zwei Zeuginnen vor, die an dem Tag in der Tankstelle arbeiteten. Josefine A. (alle Namen geändert) erinnerte sich: „Er kam in die Tankstelle, ging zum Schnapsregal und holte sich eine Flasche“, erinnerte sie sich. Der Alkoholgeruch sei der Verkäuferin sofort aufgefallen, schließlich habe diesen auch ihr damaliger Ehemann gehabt. Ebenso, dass der Beschuldigte vor dem Tresen einen Ausfallschritt gemacht haben soll, sein Gleichgewicht gestört schien. Auch die glasigen roten Augen blieben ihr im Gedächtnis. „Wir haben hinterher geschaut, ob er nicht selbst fährt“, sagte sie. Nachdem der Angeklagte seine Flasche Schnaps auf den Beifahrersitz legte, soll er auf der Fahrerseite eingestiegen und losgefahren sein. Die Kolleginnen verständigten daraufhin die Polizei, gaben eine Täterbeschreibung samt Kennzeichen durch, erklärte Josefine A.

„Ist er das?“, wollte der Richter von der Verkäuferin wissen. „Ja, er ist das – nur mit Brille und dafür ohne Dreitagebart“, antwortete diese.

„Ich hatte Spätschicht, er kam rein und hat eine Flasche Korn gekauft“, erinnerte sich Kollegin Ute L. Auch sie habe das Schwanken gesehen und Alkohol gerochen. Zudem bestätigte sie das rot karierte Hemd, welches auch die Polizeibeamten am Angeklagten gesehen haben wollen.

Auch konnte Ute L. das Auto samt Farbe beschreiben, die Beweise schienen erdrückend. Nach einer zehnmütigen Pause, in der sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger beraten konnte, verlas Staatsanwältin Heike Konaschk ihr vorgeschlagenes Strafmaß: 35 Tagessätze zu jeweils 13 Euro und eine Beibehaltung der Fahrerlaubnissperre für weitere sechs Monate. Der Sperre folgte Richter Hüttermann, die Tagessätze hob er aber auf 35 Euro an. Das Urteil nahm der Angeklagte ohne Reaktion an, wirkte in sich gekehrt.

Der 50-Jährige werde sich nun einer Alkoholtherapie unterziehen, versicherte sein Anwalt.