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Gerichtsurteil Mit Luftgewehr gegen Drohne

Ein Luftgewehr, eine Drohne und eine mögliche Bedrohung: Das waren die Zutaten eines Nachbarschaftsstreit der in Salzwedel vor Gericht landete.

21.02.2020, 17:00

Salzwedel l Ein länger schwelender Nachbarschaftsstreit in einem kleinen Dorf der Einheitsgemeinde Salzwedel endete am 11. Juni 2019 damit, dass einer der Beteiligten mit einem Luftgewehr bewaffnet die Dorfstraße entlang lief. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich ein 51-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Salzwedel verantworten, weil er einen bereits zugestellten Strafbefehl nicht akzeptieren wollte.

Richter Klaus Hüttermann verurteilte den Reha- und Fitnesstrainer zu einer Geldstrafe. Das Luftgewehr, ein Erbstück vom Vater des Angeklagten, wurde bereits eingezogen. Doch wie war es soweit gekommen?

Der Angeklagte berichtete, dass er am Tattag zum wiederholten Male eine Drohne über seinem Grundstück gesichtet habe. „Ich habe sogar eine blinkende Kamera daran gesehen“, fühlte sich der Mann auf seinem Privatgrundstück beobachtet. Da habe er das Luftgewehr geholt und angelegt. „Es war aber nicht geladen“, betonte er gegenüber dem Amtsrichter.

Er habe mit dem Gewehr nicht schießen sondern nur „eine Reaktion erzwingen wollen“. Er wollte wissen, wem aus seiner Nachbarschaft das Fluggerät gehört. Und der Drohnenpilot erwies ihm den Gefallen, das Gerät flog direkt zu einem Nachbargrundstück.

Dann sei er, mit dem Gewehr über der Schulter zum Nachbarhaus gegangen und habe ans Tor getrommelt. Dort kam heraus, dass das Fluggerät wirklich dem besagten Nachbarn gehört. Er habe niemanden mit dem Gewehr bedroht und habe auch nicht gewusst, dass er es auf der Straße nicht bei sich tragen dürfe, betonte der Angeklagte.

Nach den Aussagen bei der Polizei sahen das seine Nachbarn deutlich anders. Sie fühlten sich bedroht. Der Satz „Da ist auch noch ein Schuss für dich drin“ soll gefallen sein, las der Richter aus der Akte vor. Wer nun die Wahrheit sagte, blieb aber ungeklärt. Weil der Angeklagte zugab, das Gewehr in der Öffentlichkeit getragen zu haben, musste das Nachbar-ehepaar im Prozess nicht mehr aussagen.

Die Polizei fand nach der Sicherstellung des Gewehres allerdings doch noch eine Patrone im Lauf. „Die habe ich unmittelbar nach meiner Rückkehr zuhause reingetan“, erklärte der Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, dass die Drohne bald wieder über sein Grundstück fliege. In einer WhatsApp-Nachricht, die dem Gericht vorlag, gerichtet an einen anderen Nachbarn, hatte der Mann geschrieben: „Dann schieße ich sie ab.“ Soweit kam es nicht, das Gewehr wurde von der Polizei eingezogen.

Richter Klaus Hüttermann appellierte anschließend an den Angeklagten, sein Verhalten zu überdenken. „Sie hätten ihren Nachbarn einfach fragen können, ob es seine Drohne ist.“ Auch die Zeugen, das Nachbarsehepaar, nahm Hüttermann in die Pflicht: „Ich weiß nicht, welche Version hier stimmt. Aber sie sollten über ihren Schatten springen und miteinander reden. Ich kann mit einem Urteil das nachbarschaftliche Verhältnis nicht reparieren.“

„Hier wurde viel mehr gesprochen, als es sein musste“, verzichtete der Amtsrichter auf eine ausführliche Begründung des Urteils. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Der zuvor ausgesprochene Strafbefehl hatte doppelt soviel vorgesehen. Zur Minderung trug auch eine Entschuldigung des Angeklagten bei. „Es tut mir leid“, hatte der Vater zweier Kinder gesagt.