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Finanzen Steuer: Müssen Arendseer für Grundstücke bald mehr bezahlen?

Die Grundsteuer B von 411 auf 450 Prozent erhöhen: Dies schlägt die Verwaltung der Einheitsgemeinde Arendsee vor. Wie der Stadtrat am 22. Februar entscheiden wird, ist ungewiss. Klar ist, was ein Drehen an der Steuerschraube für Konsequenzen haben würde.

Von Christian Ziems Aktualisiert: 08.02.2022, 14:41
IIn Arendsee wird über einen erneuten Anstieg der Grundsteuer B diskutiert. Bereits 2021 wurde an dieser Einnahmequelle gedreht.
IIn Arendsee wird über einen erneuten Anstieg der Grundsteuer B diskutiert. Bereits 2021 wurde an dieser Einnahmequelle gedreht. Symbolfoto: dpa

Arendsee - Steigen die Steuern innerhalb der Einheitsgemeinde Arendsee nach 2021 im Jahr 2022 erneut? Dieses Szenario ist alles andere als ausgeschlossen. Eine Antwort auf diese Frage kann im ersten Schritt innerhalb des Haushaltsentwurfes 2022 der Kommune gefunden werden.

558 Seiten dick, lässt sich nicht alles auf den ersten Blick entdecken. Zumal das Thema Steuererhöhung keine speziellen Erklärungen zur Folge hat. Wer den ersten Entwurf mit der nun als „final“ betitelten und auf der Seite des Bürgerinfoportals (Finanzausschuss) veröffentlichten Version vergleicht, erkennt Unterschiede.

Unter der Überschrift „Entwicklung des Produktes Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 2014 bis 2025 (in Euro)“ steht ganz unten „Grundsteuer B 450 von Hundert“. Auf der gleichen Seite im alten Entwurf heißt es noch „Grundsteuer B 411 von Hundert“. Ganz überraschend kommt diese für Grundstücksbesitzer in der Einheitsgemeinde Arendsee negative Entwicklung keinesfalls.

Auswirkungen auf Grundstücksbesitzer

Es gibt neben dem Entwurf noch ein zweites Zahlenwerk. Dabei handelt es sich um eine Präsentation für den Haushalt 2022. Und ganz am Ende hat die Verwaltung anhand von Beispielen aufgeführt, was eine Erhöhung von 411 auf 450 für Eigentümer für finanzielle Folgen hätte. Darüber hatte die Volksstimme erstmals bereits Ende 2021 berichtet.

Tiefgreifende Kommunalpolitische Diskussionen hatte es – zumindest öffentlich – in den vergangenen Wochen kaum gegeben. Die Mitglieder des Stadtrates haben sich mit mündlichen sowie schriftlichen Äußerungen der Fraktionen speziell zur Grundsteuer B 2022 bislang eher zurückgehalten. Der Stadtrat entscheidet am Ende per Beschluss, ob es zu einer Erhöhung der Grundsteuer B kommt. Die nächste Sitzung ist für den 22. Februar geplant.

Bereits am heutigen Dienstag, 8. Februar, haben Kommunalpolitiker die Möglichkeit, öffentlich deutlich zu machen, in welche Richtung es gehen soll. Der Finanzausschuss tagt ab 19 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses. Der Punkt „Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022“ soll öffentlich behandelt werden. Und in diesem Papier ist die Steuererhöhung verankert.

Land Sachsen-Anhalt übt Druck auf Arendsee aus

Der Hauptgrund für ein mögliches Anheben wurde von Bürgermeister Norman Klebe deutlich gemacht. Die Einheitsgemeinde bekam rund 1,5 Millionen Euro vom Land, um damit alte Schulden tilgen zu können. Im gleichen Atemzug verlangt das Finanzministerium, die Anstrengungen für einen größere finanzielle Stabilität zu erhöhen. Ansonsten könnten die 1,5 Millionen Euro zurück verlangt werden.

In dem von Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter unterschriebenen Bescheid heißt es unter anderem: „Bezüglich der Grundsteuer B sollte die Stadt den Hebesatz entsprechend der Festlegung im Haushaltskonsolidierungskonzept mit der Haushaltssatzung 2022 auf 450 von Hundert festsetzen...“. Dieser Satz geht noch weiter. Und zwar: „...oder anderweitige Maßnahmen beschließen, die ihr ein entsprechendes Konsolidierungspotenzial ermöglichen.“

Beispiele für die Grundsteuer B

  • Sehr kleines Wohnhaus (Messbetrag: 9,10 Euro): Steuer mit 411 Prozent: 37,40 Euro (jeweils pro Jahr) Steuer mit 450 Prozent: 40,95 Euro Differenz: 3,55 Euro (Jahr), 0,30 Euro (Monat)
  • Doppelhaushälfte (Messbetrag: 22,91 Euro): Steuer mit 411 Prozent: 94,16 Euro Steuer mit 450 Prozent: 103,10 Euro Differenz: 8,94 Euro (Jahr), 0,75 (Monat)
  • Durchschnittliches Einfamilienhaus Baujahr vor 1990 (Messbetrag: 52,83 Euro): Steuer mit 411 Prozent: 217,13 Euro Steuer mit 450 Prozent: 237,74 Euro Differenz: 20,61 Euro (Jahr), 1,72 Euro (Monat)
  • Größeres, nach 1990 errichtetes Einfamilienhaus oder durchschnittliches Einfamilienhaus mit mehreren Aufbauten (Messbetrag: 86,55 Euro): Steuer mit 411 Prozent: 355,72 Euro Steuer mit 450 Prozent: 389,48 Euro Differenz: 33,76 Euro (Jahr), 2,81 Euro (Monat)
  • Durchschnittliches Wohnhaus mit vergleichsweise großem Grundstück über 5.000 Quadratmeter (Ersatzbemessung 115 Quadratmeter, Wohnfläche mit einer Garage): Steuer mit 411 Prozent: 164,40 Euro Steuer mit 450 Prozent: 180 Euro Differenz: 15,60 Euro (Jahr), 1,30 Euro (Monat)
  • Mehrfamilienhaus mit Stallungen und anderen Aufbauten (vergleichbar mit landwirtschaftlichem Hofgrundstück/Messbetrag: 142,13 Euro): Steuer mit 411 Prozent: 584,15 Euro Steuer mit 450 Prozent: 639,59 Euro Differenz: 55,44 Euro (Jahr), 4,62 Euro (Monat)
  • Es handelt sich um Beispiele von Grundstückszahlen, die in der Region üblich sind. Quelle: Verwaltung der Einheitsgemeinde Arendsee