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Altmarkkreis in der Pflicht Unversichert krank: Wer zahlt?

Fälle wie den von Schauspieler Heinz Hoenig gibts auch im Altmarkkreis. Dann kann es richtig teuer werden – und zwar für die Behörde. Der Kreis muss im medizinischen Notfall sogar Operationen übernehmen.

Von Gesine Biermann 25.02.2026, 06:00
IMAGO/Christian Ohdeh4aLIg6ULedfV7eXie9tN9dje82Der Fall Heinz Hoenig ging durch alle Medien. Der Schauspieler  –  schwer krank – hatte  keine Krankenversicherung.  Dass sich auch Behörden  mit solchen Fällen beschäftigen müssen, ist vielen gar nicht bewusst. Tatsächlich aber kommt es auch im Altmarkkreis immer mal  vor, dass  Menschen schwer krank aber nicht krankenversichert sind.  Dann muss  der Kreis die Behandlungskosten übernehmen – und zwar bis hin zu teuren Operationen. Darüber klärte im jüngsten Kreissozialausschuss  Amtsleiterin Christel Gießler auf. Beitragsschulden bei der Krankenversicherung als GrundWie aber kann es  sein, dass jemand nicht krankenversichert ist? Schließlich handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Das Ganze sei ein sehr komplexes Thema, schreibt auf Nachfrage  die Kreisspressestelle. Die Gründe, seien  vielfältig. Wie im Fall des Schauspielers Heinz Hoenig könnten  Privatversicherte  zum Beispiel  aufgrund von Beitragsschulden   in einen Basistarif „fallen“.   Selbstständigen, deren Rente nicht ausreicht, um die private Krankenversicherung zu bedienen, kann das ebenfalls  passieren.  Aber auch  bei  gesetzlich Krankenversicherten könnten  Beitragsschulden  zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. So bei denen,  die sich  nach  Jobverlust aus irgendeinem Grund nicht arbeitslos melden  oder deren Leistungen die Arbeitsagentur  einstellte. Ärzte müssen auch ohne Versicherung behandeln„Personen, die aufgrund persönlicher Umstände weder ein Einkommen  haben noch Sozialleistungen erhalten,  sind in den meisten Fällen  nicht krankenversichert“, schreibt das Fachamt.  Treffen könnte das auch  Deutsche, die  aus dem Ausland  zurückkehren,  oder         EU-Bürger, die   in ihrem Heimatland   nicht krankenversichert waren. Welcher Grund auch immer vorliegt:  In akuten Notfällen, lebensbedrohlichen Zuständen oder bei starken Schmerzen müssen  Menschen behandelt werden, egal ob eine Versicherung besteht oder nicht. Krankenhäuser und Ärzte sind dazu rechtlich und ethisch verpflichtet.  Nach medizinischer Behandlung folgt oft eine Privatrechnung Theoretisch gesehen müssten  unversicherte Patienten  die  Kosten  im Nachgang übernehmen.   In der Regel  werde eine Privatrechnung erstellt, beschreibt das Fachamt.  Im gleichen Zuge erfolge  aber oft schon ein Kostenübernahmeantrag   an das Sozialamt, das die   Antragsunterlagen   per Post an die Behandelten weiterschickt. „Nach Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgt  dann gegebenenfalls eine Kostenübernahme.“ In manchen Fällen gebe es aber auch die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung wieder greift, zum Beispiel  wenn „eine Anschlussversicherung  oder eine Familienversicherung durch ein Familienmitglied möglich ist“ oder   wenn in der Vergangenheit  eine Versicherung  bestanden hat. Eine konkrete Entscheidung treffen die Versicherungen   im Einzelfall, betonen die Experten vom Kreis. Für den Fall, dass   ausstehende Versicherungsbeiträge die Anschlussversicherung behindern, könnte ein Darlehens des Sozialamtes helfen. Auch das werde geprüft.  Elektronische Versicherungskarte für Emfänger von SozialhilfeSchließlich erhalten Empfänger von Sozialhilfe,  Asylbewerberleistungen oder Arbeitslose ohne Versicherungsschutz eine elektronische Gesundheitskarte und seien damit leistungstechnisch Versicherten gleichgestellt. Die Kosten trägt das Sozialamt. Bei Empfängern von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter des Altmarkkreises. Die gute Nachricht: Niemand bleibt ohne ärztliche Behandlung, wenn er sie dringend braucht.  „Wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit sieht, da sonst Leib oder Leben gefährdet sein könnten, sieht das Sozialamt diese Behandlungen als übernahmefähig an“, versichert das Fachamt. Auch vor Bürokratie muss sich niemand fürchten: „In der Regel erfolgen erst die Behandlungen und dann der Kostenübernahmeantrag. Eine Akutbehandlung bedarf keiner vorherigen Zustimmung.“ Selber reagieren: Hilfesuche ganz wichtigDie weniger gute Nachricht: Für alle Versäumnisse muss der Altmarkkreis  finanziell einspringen.  „Krankenkosten nach SGB XII sind Kosten des Landkreises, es gibt keine Erstattung von Bund oder Land.“ Deshalb der Appell der Experten: „Wichtig ist immer, dass die hilfesuchende Person Kontakt mit dem Sozialamt des Altmarkkreises Salzwedel aufnimmt.“  Das Sozialamt ist unter Telefon 03901/8 40 50 00 zu erreichen.
IMAGO/Christian Ohdeh4aLIg6ULedfV7eXie9tN9dje82

Der Fall Heinz Hoenig ging durch alle Medien. Der Schauspieler – schwer krank – hatte keine Krankenversicherung. Dass sich auch Behörden mit solchen Fällen beschäftigen müssen, ist vielen gar nicht bewusst.

Tatsächlich aber kommt es auch im Altmarkkreis immer mal vor, dass Menschen schwer krank aber nicht krankenversichert sind. Dann muss der Kreis die Behandlungskosten übernehmen – und zwar bis hin zu teuren Operationen. Darüber klärte im jüngsten Kreissozialausschuss Amtsleiterin Christel Gießler auf.

Beitragsschulden bei der Krankenversicherung als Grund

Wie aber kann es sein, dass jemand nicht krankenversichert ist? Schließlich handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

Das Ganze sei ein sehr komplexes Thema, schreibt auf Nachfrage die Kreisspressestelle. Die Gründe, seien vielfältig. Wie im Fall des Schauspielers Heinz Hoenig könnten Privatversicherte zum Beispiel aufgrund von Beitragsschulden in einen Basistarif „fallen“. Selbstständigen, deren Rente nicht ausreicht, um die private Krankenversicherung zu bedienen, kann das ebenfalls passieren.

Aber auch bei gesetzlich Krankenversicherten könnten Beitragsschulden zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. So bei denen, die sich nach Jobverlust aus irgendeinem Grund nicht arbeitslos melden oder deren Leistungen die Arbeitsagentur einstellte.

Ärzte müssen auch ohne Versicherung behandeln

„Personen, die aufgrund persönlicher Umstände weder ein Einkommen haben noch Sozialleistungen erhalten, sind in den meisten Fällen nicht krankenversichert“, schreibt das Fachamt. Treffen könnte das auch Deutsche, die aus dem Ausland zurückkehren, oder EU-Bürger, die in ihrem Heimatland nicht krankenversichert waren.

Welcher Grund auch immer vorliegt: In akuten Notfällen, lebensbedrohlichen Zuständen oder bei starken Schmerzen müssen Menschen behandelt werden, egal ob eine Versicherung besteht oder nicht. Krankenhäuser und Ärzte sind dazu rechtlich und ethisch verpflichtet.

Nach medizinischer Behandlung folgt oft eine Privatrechnung

Theoretisch gesehen müssten unversicherte Patienten die Kosten im Nachgang übernehmen. In der Regel werde eine Privatrechnung erstellt, beschreibt das Fachamt. Im gleichen Zuge erfolge aber oft schon ein Kostenübernahmeantrag an das Sozialamt, das die Antragsunterlagen per Post an die Behandelten weiterschickt. „Nach Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgt dann gegebenenfalls eine Kostenübernahme.“

In manchen Fällen gebe es aber auch die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung wieder greift, zum Beispiel wenn „eine Anschlussversicherung oder eine Familienversicherung durch ein Familienmitglied möglich ist“ oder wenn in der Vergangenheit eine Versicherung bestanden hat. Eine konkrete Entscheidung treffen die Versicherungen im Einzelfall, betonen die Experten vom Kreis. Für den Fall, dass ausstehende Versicherungsbeiträge die Anschlussversicherung behindern, könnte ein Darlehens des Sozialamtes helfen. Auch das werde geprüft.

Elektronische Versicherungskarte für Emfänger von Sozialhilfe

Schließlich erhalten Empfänger von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Arbeitslose ohne Versicherungsschutz eine elektronische Gesundheitskarte und seien damit leistungstechnisch Versicherten gleichgestellt. Die Kosten trägt das Sozialamt. Bei Empfängern von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter des Altmarkkreises.

Die gute Nachricht: Niemand bleibt ohne ärztliche Behandlung, wenn er sie dringend braucht. „Wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit sieht, da sonst Leib oder Leben gefährdet sein könnten, sieht das Sozialamt diese Behandlungen als übernahmefähig an“, versichert das Fachamt. Auch vor Bürokratie muss sich niemand fürchten: „In der Regel erfolgen erst die Behandlungen und dann der Kostenübernahmeantrag. Eine Akutbehandlung bedarf keiner vorherigen Zustimmung.“

Selber reagieren: Hilfesuche ganz wichtig

Die weniger gute Nachricht: Für alle Versäumnisse muss der Altmarkkreis finanziell einspringen. „Krankenkosten nach SGB XII sind Kosten des Landkreises, es gibt keine Erstattung von Bund oder Land.“

Deshalb der Appell der Experten: „Wichtig ist immer, dass die hilfesuchende Person Kontakt mit dem Sozialamt des Altmarkkreises Salzwedel aufnimmt.“ Das Sozialamt ist unter Telefon 03901/8 40 50 00 zu erreichen.

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