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Gerichtsprozess Barbyer bricht bei Ex-Frau ein und schlägt mit Brecheisen zu

Vor den Augen des gemeinsamen Kindes schlägt ein Barbyer mit einer Brechstange auf seine Ex-Frau ein. Im Schönebecker Amtsgericht wird Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Von Paul Schulz 02.07.2025, 18:00
Mit einem Brecheisen ist ein Barbyer in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen und griff diese mit dem Werkzeug an - vor den Augen des gemeinsamen Kindes.
Mit einem Brecheisen ist ein Barbyer in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen und griff diese mit dem Werkzeug an - vor den Augen des gemeinsamen Kindes. Foto: stock.adobe.com

Barby/Schönebeck. - Mit einer Brechstange soll ein 56-jähriger Barbyer im Mai 2024 seine Ex-Partnerin angegriffen und vor den Augen des gemeinsamen Kindes verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt im Schönebecker Amtsgericht Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin ist der Mann wegen Sachbeschädigung angeklagt: Nach dem Angriff auf die Frau habe er ihren Wagen sowie das Auto ihres neuen Partners demoliert, so der Staatsanwalt.

Konkret soll es in den Abendstunden des 8. Mai zu den Straftaten gekommen sein. Laut Anklage hat der 56-Jährige die Tür zur Wohnung seiner ehemaligen Ehefrau gewaltsam aufgebrochen. Im Wohnungsflur soll er dann der Frau mit dem Brecheisen einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Nachdem sie zu Boden ging, habe er nochmal zugeschlagen. Anschließend soll er die zwei vor dem Wohnhaus abgestellten Autos mit dem Werkzeug bearbeitet haben, wodurch ein Gesamtschaden von rund 4.300 Euro entstanden sei.

Angeklagter habe keine Erinnerung mehr

Der Angeklagte gibt an, dass er sich an nichts davon erinnern könne. Er wisse nur noch, dass er etwa zwei Stunden vor der angeklagten Tat bereits bei seiner Ex war. Da hätten sie sich nur unterhalten. Danach habe er eine Flasche Pfefferminzlikör und ein paar Bier getrunken. Er sei dann „voll wie ein Topf“ gewesen.

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Die 41-jährige Ex-Frau des Barbyers bestätigt im Zeugenstand, dass der Angeklagte tatsächlich ein bis zwei Stunden vor der Tat bei ihr gewesen ist. Da habe er auf sie leicht angetrunken gewirkt. „Er kam vorbei, um seinen Sohn zu sehen“, erinnert sie sich.

Mit Brechstange im Flur

Wenig später, als sie gerade unter der Dusche gewesen sei, habe sie es aus dem Flur nur laut Rumpeln gehört. „Ich bin aus dem Bad raus und da stand er schon mit der Brechstange plötzlich vor mir“, schildert die Barbyerin.

Ihr neuer Partner hat indes die Flucht ergriffen und ist aus dem Fenster des Schlafzimmers gesprungen, sagte sie. Der Angeklagte habe derweil ihr im Flur mit der Brechstange einen Hieb versetzt. „Er erwischte mich an der Schläfe, und ich bin an der Wand zu Boden gegangen“, sagt die 41-Jährige. Sie glaube aber nicht, dass es ein gezielter Schlag gewesen sei. „Das war wohl so im Affekt, als er mich zur Seite stoßen wollte.“

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Ihr 13 Jahre alter Sohn habe dann die Tür seines Zimmers geöffnet und gesehen, wie der Angeklagte ihr einen weiteren Schlag mit dem Werkzeug gegen den Ellbogen versetzte, berichtet die Frau. Dieser zweite Schlag sei jedoch gezielt und absichtlich gewesen, so die Mutter.

Nachbarin schreitet ein

Dann habe ihr Ex die Wohnung verlassen – möglicherweise deshalb, weil eine Nachbarin dazu kam und drohte die Polizei zu rufen. Die Nachbarin wird ebenfalls zu den Geschehnissen befragt. Die 58-Jährige berichtet, dass sie aufgrund des Lärms nachsehen wollte, was bei ihren Nachbarn los sei. Durch die nur noch in den Angeln hängende Tür zur Wohnung der Geschädigten habe sie den Angeklagten gesehen, wie dieser „mit erhobener Eisenstange“ vor der halbnackten 41-Jährigen gestanden habe. Der Mann wirkte sehr aufgebracht und alkoholisiert, sagt sie weiter und berichtet davon, dass sie noch gesehen habe, wie der Angeklagte die Frau schlug, bevor er schließlich die Wohnung verließ. „Das sah aus, als hätte er ihr beim Weggehen einen Schlag mit dem Ellbogen versetzt“, sagt die Nachbarin.

Flucht durchs Fenster

Der 45-jährige neue Partner der Geschädigten bestätigt im Zeugenstand, dass er vor der Konfrontation mit dem Angeklagten geflohen ist. „Es rummste laut an der Tür. Durch den Türspion sah ich den Angeklagten, wie er mit einem Gegenstand vor der Tür stand“, blickt der Zeuge zurück. Als der Angeklagte die Tür schließlich aufbrach, sei er geflohen und aus dem Schlafzimmerfenster gesprungen. Von draußen hat er noch die Schreie in der Wohnung gehört und kurz darauf aus einem Versteck beobachtet, wie der Angeklagte die zwei Auto kaputt schlug, berichtet der Zeuge.

Wie das Vorstrafenregister des Angeklagten offenbart, war das nicht sein erster Konflikt mit dem Gesetz. 13 Vorstrafen hat der Mann bereits aus dem Kerbholz, darunter mehrere Körperverletzungsdelikte. Auch Gefängnisstrafen hatte er in der Vergangenheit bereits abgesessen.

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Der Staatsanwalt sieht nach der Beweisaufnahme die Vorwürfe als erwiesen an. Er plädiert darauf, den Barbyer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zu verurteilen – ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten beantragt eine milde Strafe. Der Rechtsanwalt sieht die Vorwürfe hinsichtlich der gefährlichen Körperverletzung als nicht gänzlich geklärt an, die Sachbeschädigung treffe jedoch zu.

Der Barbyer nutzt das letzte Wort, um sich bei seiner Ex-Frau zu entschuldigen. „Das war Scheiße, dass der Junge das mitbekommen hat“, sagt er noch.

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Strafrichter Eike Bruns hält angesichts der Umständen der Tat eine „empfindliche Strafe“ für nötig und verurteilt ihn den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Eine Bewährung lässt er nicht zu. Weiterhin muss der Mann 1.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex zahlen.