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Diebstahl McDonald's-Einbrecher muss in den Knast

Ein Calbenser hat Spenden für kranke Kinder in dem Schnellrestaurant in Schönebeck geklaut.

Von Jan Iven 08.12.2019, 06:03

Schönebeck l Vielleicht war der junge Mann einfach nur hungrig und verärgert, dass die Schönebecker McDonald‘s-Filiale an der Magdeburger Straße mitten in der Nacht schon geschlossen war. Auf jeden Fall schmiss der 30-jährige Calbenser im November 2017 eine Scheibe des Schnellrestaurants mit zwei Ziegelsteinen ein. Dann betrat er den Imbiss und versuchte, in ein Büro einzubrechen. Dort wollte der Mann offenbar einen Tresor aufbrechen. Doch die Tür hielt stand, und so wurde aus dem Plan nichts. Stattdessen schnappte sich der verhinderte Einbrecher die Spendenboxen an der Kasse, mit denen das Unternehmen Geld für kranke Kinder und ihre Familien sammelt. Geschätzter Wert des Kleingelds: 50 Euro, wenn überhaupt.

Nun musste sich der Einbrecher in dieser Woche am Amtsgericht Schönebeck für diese Tat verantworten. Angeklagt war er wegen Einbruchs und Diebstahls. Die Tat räumte der Angeklagte auch unumwunden ein. Alles andere wäre auch ziemlich sinnlos gewesen, wie der Richter am Amtsgericht Schönebeck betonte. Denn am Tatort konnten die Ermittler DNA-Material des polizeibekannten Verdächtigen sicherstellen.

So richtig wollte der Angeklagte die Verantwortung für den Einbruch aber dann doch nicht übernehmen. Wie er vor Gericht aussagte, hatte er die Tat gemeinsam mit anderen Komplizen verübt, die auch die Scheibe zerstört hatten. Er sei nur mitgegangen. Allerdings konnte oder wollte er sich nicht mehr daran darin erinnern, wer diese unbekannten Komplizen gewesen sein sollen.

Für das Strafmaß machte das letztendlich auch keinen Unterschied mehr. Denn der Angeklagte hatte bereits dermaßen viele Vorstrafen angehäuft, dass letztendlich nur noch eine Freiheitsstrafe in Betracht kam. So war der Mann bereits mehrfach wegen schwerer Körperverletzung, Diebstählen, Drogendelikten, Sachbeschädigung, Schwarzfahren und Fahren unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. Auch eine Gefängnisstrafe hatte er dafür bereits abgesessen. Der Angeklagte beschäftigt die Justiz bereits sein halbes Leben, wie der Richter am Amtsgericht sagte.

Auch eine mögliche positive Entwicklung konnte das Gericht bei dem Angeklagten nicht erkennen. So hat er weder eine Ausbildung noch einen Job und lebt von Arbeitslosengeld. Der Kontakt zu seinem Anwalt sei abgebrochen, angeblich, weil er ihn nicht bezahlen konnte.

Der Einbruch sei nicht nur schlecht geplant, sondern auch noch schlecht durchgeführt worden. Und die Beute war auch noch gering. Dennoch handelte es sich um einen schweren Einbruch, wie der Staatsanwalt sagte.

Der Richter verurteilte den Angeklagten daher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden.