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Betriebe fürchten Engpässe Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Auswirkungen für den Salzlandkreis

Lange war sie im Gespräch, gestern trat sie in Kraft: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Betriebe im Salzlandkreis bewerten die Maßnahme unterschiedlich. Einige fordern: Impfpflicht für alle oder keine.

Von Tom Szyja Aktualisiert: 16.03.2022, 18:39
Seit dem 16. März müssen Betriebe aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich ungeimpftes Personal beim Gesundheitsamt melden.
Seit dem 16. März müssen Betriebe aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich ungeimpftes Personal beim Gesundheitsamt melden. Symbolfoto: dpa

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Schönebeck/Staßfurt - Bis zum 15. März waren Mitarbeiter aus vulnerablen Berufsgruppen dazu aufgefordert, bei ihrem Arbeitgeber einen Corona-Impfschutz vorzulegen oder einen aktuellen Genesennachweis. Seit dem 16. März müssen die Einrichtungen über eine vom Land eingerichtete Internetseite Mitarbeiter an das Gesundheitsamt melden, die diesen Status nicht erfüllen. Warum das Gesetz eine Mogelpackung ist, lesen sie hier in einem Kommentar.