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Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung Kleinmühlingen: Ist der Beschuldigte schuldunfähig?

In suizidaler Absicht soll ein 50-Jähriger seine Doppelhaushälfte in Brand gesteckt haben. Die erste Zeugin berichtet von Pyschosen und aggressiven Verhalten.

Von Bianca Heimert 30.01.2026, 14:00
Am 22. Mai stand eine Doppelhaushälfte in Kleinmühlingen in Vollbrand. Das Verfahren hat am Donnerstag begonnen.
Am 22. Mai stand eine Doppelhaushälfte in Kleinmühlingen in Vollbrand. Das Verfahren hat am Donnerstag begonnen. picture alliance/dpa/Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau

Kleinmühlingen/Magdeburg. - Vor dem Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag das Verfahren gegen einen 50-jährigen Bördelander begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 22. Mai 2025 in Selbsttötungsabsicht seine Doppelhaushälfte in Kleinmühlingen in Brand gesetzt zu haben. Seine Haushälfte brannte vollständig nieder, am Nachbargebäude entstand ein Sachschaden von rund 5.000 Euro. Menschen wurden nicht verletzt.