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Prozess Urteile nach Drogen-Razzia in Schönebeck

Das Landgericht in Magdeburg hat geurteilt: Der ehemalige Betreiber der Shisha-Bar Da Vinci in Schönebeck muss ins Gefängnis.

Von Jan Iven 20.04.2020, 17:43

Schönebeck/Magdeburg l Im Prozess gegen den ehemaligen Betreiber der Shisha-Bar Da Vinci an der Salzer Straße hat das Landgericht Magdeburg die Urteile gefällt. Demnach wurde der Hauptangeklagte wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 40-jährige Türke hatte vor Gericht gestanden, das er in der Shisha-Bar Da Vinci in Schönebeck mit verschiedenen Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Das Urteil war während des Prozesses im Zuge einer Verständigung zustande gekommen, bei der sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen im Gegenzug für ein vollumfassendes Geständnis geeinigt hatten.

Aufgeflogen waren die Drogengeschäfte in der Bar nach einem Tipp aus dem Umfeld des Angeklagten. Daraufhin hatte die Polizei das Telefon des Angeklagten überwacht. Im November wurden schließlich im Rahmen einer großangelegten Razzia 20 Wohnungen und Geschäfte in Schönebeck, Magdeburg und Calbe durchsucht. In der Shisha-Bar in Schönebeck wurden dabei 2,7 Kilogramm Amphetamin, 230 Gramm Cannabis, 120 Gramm Kokain sowie Bargeld in Höhe von 5000 Euro gefunden. Der Angeklagte saß seit damals in Untersuchungshaft, ebenso wie eine Mitangeklagte.

Erschwerend kam hinzu: Der Angeklagte hatte mehrere Waffen in der Bar gelagert, darunter eine Gaspistole, eine Machete, ein Springmesser und einen Totschläger.

Knackpunkt in dem verfahren war, ob es sich bei der Straftat um einen um einen bewaffneten Drogenhandel in einem minder schweren Fall handelte. Ansonsten hätte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren gedroht. Für den minder schweren Fall sprachen letztendlich das vollumfassende Geständnis, geringe und nicht einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass der Angeklagte keine scharfe Waffen mit sich geführt hatte. Der Angeklagte will nun in Berlin einen offenen Vollzug beantragen, bei dem er tagsüber auf einer Baustelle arbeiten kann und die Nacht im Gefängnis verbringen.

Die Mitangeklagte, die damalige Freundin des Angeklagten, wurde wegen Beihilfe zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die 40-jährige Deutsche mit türkischen Wurzeln besaß damals ebenfalls eine Bar in Schönebeck und hat gelegentlich Drogen für ihren Bekannten verkauft. Ihre Bar hat sie inzwischen verkauft.