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Schreckschusswaffen Salzländer bewaffnen sich

Im Salzlandkreis steigt die Zahl der ausgestellten Kleinen Waffenscheine an und hat sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt.

Von Bianca Oldekamp 09.09.2019, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l Immer wieder ist in Polizeiberichten auch im Salzlandkreis die Rede von Auseinandersetzungen mit Gebrauch von Schreckschusswaffen. Zuletzt häuften sich Berichte über Gewaltdelikte vor einer Shisha-Bar und die spätere Durchsuchung dieser in Magdeburg, die jeweils in Zusammenhang mit Schreckschusswaffen standen.

Wie viele Schreckschusswaffen es im Salzlandkreis gibt, ist der Waffenbehörde des Kreises nicht bekannt. „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalkurzwaffen müssen nicht registriert werden“, erklärt Kreissprecherin Marianne Bothe auf Volksstimme-Anfrage. Diese Waffenarten sind frei verkäuflich. Jeder ab dem 18. Lebensjahr kann sie frei erwerben und besitzen.

Verdeckt mit sich geführt werden dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalkurwaffen aber nur von Inhabern des Kleinen Waffenscheins.

Für diesen müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Marianne Bothe erklärt: „Wer einen Kleinen Waffenschein beantragen und erhalten möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet und seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen.“ Sie ergänzt: „Der Kleine Waffenschein wird bei der Waffenbehörde des Wohnsitzes schriftlich mittels Antragsformular beantragt.“ Die Kosten für den Antrag belaufen sich in Sachsen-Anhalt auf 66 Euro.

Fest steht: Die Zahl der Besitzer Kleiner Waffenscheine hat sich im Salzlandkreis im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt. 1305 Personen im Kreis sind im Besitz des Kleinen Waffenscheins und dürfen somit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalkurzwaffen verdeckt bei sich führen. 2015 waren es noch 551 Waffenschein-Inhaber

Auch die Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz steigt. Knapp 800 Schusswaffen mehr als noch im Jahr 2015 sind aktuell im Landkreis im Umlauf. Geführt werden dürfen diese allerdings nur von Personen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Und von denen gibt es im Vergleich zu 2015 aktuell nur 19 mehr. Sprich die 11 757 Schusswaffen verteilen sich auf insgesamt 2128 Personen.

„Die Waffenbesitzkarte kann nur von Jägern, Sportschützen, Brauchtumsschützen, Waffen- und Munitionssammlern, Waffen- oder Munitionssachverständigen, Erben, Schützenvereinen oder aus einem besonderen Anlass (wie zum Beispiel ein Mitarbeiter eines Zoos zur Sedierung von Tieren) beantragt werden“, erklärt die Kreissprecherin. Der Antrag auf diese erfolgt schriftlich. Es sind gleich mehere Nachweise notwendig, um die Waffenbesitzkarte zu bekommen.

Die steigende Zahl von Besitzern des Kleinen Waffenscheins sieht die Polizei im Salzlandkreis kritisch, will sich zu dem Thema aber nicht weiter äußern und sagt auf die Frage nach besseren Alternativen zum Selbstschutz nur so viel: „Die Polizei steht dafür, den Bürgern das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Wir werden daher nicht für zusätzliche Unsicherheit sorgen.“

Dass es Bürgern überhaupt möglich ist, als Inhaber des Kleinen Waffenscheins Schreckschusswaffen verdeckt mit sich zu führen kam durch eine Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2003 zustande.