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Gerichtsprozess Tödlicher Unfall nahe Schönebeck: Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Ein tragischer Verkehrsunfall vom Sommer 2024 wird im Schönebecker Amtsgericht aufgearbeitet. Ein 65-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Von Paul Schulz 28.06.2025, 06:00
Auf einer Ampelkreuzung auf der B246a nahe Schönebeck ist es im August 2024 zu einem Unfall gekommen, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam.  Ein 65-jähriger Mann aus Erfurt ist nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Auf einer Ampelkreuzung auf der B246a nahe Schönebeck ist es im August 2024 zu einem Unfall gekommen, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam. Ein 65-jähriger Mann aus Erfurt ist nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Foto: Feuerwehr

Schönebeck/Biere. - Fahrlässige Tötung lautet die Anklage im Schönebecker Amtsgericht gegen einen 65-Jährigen aus Erfurt. Der Angeklagte soll am 31. August 2024 eine rote Ampel im Kreuzungsbereich von B246a und der Landstraße (L) 69 missachtet haben. In der Folge kam es zur Kollision zwischen seinem Fahrzeug und einem Motorradfahrer. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Biker durch den Zusammenstoß von seinem Motorrad geschleudert und erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.