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Briefwahl Stendal Gebhardt muss ab 25. Oktober ins Gefängnis

Holger Gebhardt, wegen Wahlfälschung bei der Stendaler Stadtrats- und Kreiswahl 2014 verurteilt, muss ab 25. Oktober ins Gefängnis.

18.10.2017, 23:01

Stendal l Der wegen Wahlfälschung bei der Stadtrats- und Kreistagswahl vom Mai 2014 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt muss am 25. Oktober seine Haftstrafe antreten. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach Volksstimme-Informationen muss Gebhardt die vom Landgericht Stendal am 15. März dieses Jahres verhängte Strafe in der Justizvollzugsanstalt Burg verbüßen.

Gegen den 44-Jährigen laufen zwei weitere Verfahren. So untersucht die Staatsanwaltschaft, ob es auch die Landratswahl 2012 Fälschungen bei der Briefwahl gab. Zudem macht Gebhardts Krankenversicherung einen Schaden von mehr als 100.000 Euro wegen gefälschter Arztrechnungen geltend. Zum Stand der Ermittlungen äußert sich die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.