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Gericht Stendal Mann soll Hitlergruß in Moschee gezeigt haben

Ein Tangermünder muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er in der Stendaler Moschee den Hitlergruß gezeigt haben soll.

Von Wolfgang Biermann 08.11.2018, 23:01

Stendal l Im dritten Anlauf versucht das Amtsgericht Stendal seit Dienstag, 6. November 2018, mutmaßlich strafbare Vorgänge rund um das sogenannte Opferfest der Islamischen Gemeinde Stendal am 2. September 2017 vor und in der Moschee in der Lucas-Cranach-Straße aufzuklären. Dabei geht es um das angebliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswi­driger Organisationen durch einen 30-jährigen Tangermünder. Der soll mit einem weiteren Tangermünder (37) zudem in Tangermünde einen Mann zusammengeschlagen haben.

Zwei Prozesstermine sind in der Vergangenheit geplatzt, weil wichtige Zeugen nicht erschienen. Der dritte Versuch startete am Dienstag auch nicht sehr erfolgreich. Ein Zeuge, angebliches Opfer der Attacke in Tangermünde, erschien wiederum nicht. Ein Mann, der den Überfall bezeugen soll, konnte von der Polizei nicht aufgefunden und vorgeführt werden. Zumindest einen unwilligen Zeugen konnten die Beamten in Braunschweig aufspüren und vorführen. Doch der wusste angeblich von nichts. Er sei eher zufällig in das Geschehen vor der Moschee in Stendal hineingeraten, gab er an. Er sei mit einer dem rechten Spektrum zugerechneten Frau befreundet, die er in der Cranachstraße getroffen haben will.

Worum geht es laut Anklage? „Meine Ehre heißt Treue“ – ein T-Shirt mit dieser Aufschrift soll der 30-Jährige vor und in der Moschee öffentlich getragen haben. Die Parole stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und gilt als Wahlspruch der SS.

Außerdem soll der Angeklagte am selben Tag mit erhobenem rechtem Arm, dem sogenannten Hitlergruß, fotografiert worden sein. Dieses Foto soll mit seinem Wissen auf Facebook eingestellt worden sein.

Vor dem Amtsgericht wird der 30-Jährige von einem Rechtsanwalt aus Dresden vertreten. Nach Berichten überregionaler Medien wird dieser der islamkritischen Pegida-Szene zugerechnet. Zu dem T-Shirt mit der SS-Parole gibt der Angeklagte an, dass er es kurz vor dem 2. September auf dem Havelberger Pferdemarkt erworben habe, angeblich nichts von der Bedeutung wissend. Auf dem Shirt ist unter der Parole noch ein Reichsadler zu sehen, der eine „12“ in den Krallen hält.

Das Foto auf Facebook erklärt er so: Das sei auf einer privaten Gartenparty, also nicht öffentlich, aufgenommen worden. Den Fotografen kenne er nicht. Wie das Foto auf Facebook gelangt sei, wisse er nicht. Er habe auch nicht den Arm zum „Hitlergruß“ erhoben, vielmehr habe er den Arm auf die Schultern eines Bekannten gelegt beziehungsweise habe er sich auf dessen Schultern abgestützt.

Zum Fortsetzungstermin des Prozesses will das Gericht nun nochmals versuchen, die zwei vermeintlichen Hauptzeugen durch die Polizei vorführen zu lassen.