1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Ex-Sparkassenchef legt Berufung ein

Schadensersatz Ex-Sparkassenchef legt Berufung ein

Dieter Burmeister, Ex-Chef der Stendaler Kreissparkasse, hat beim Oberlandesgericht Berufung gegen ein Schadensersatz-Urteil eingelegt.

Von Bernd-Volker Brahms 12.01.2018, 02:00

Stendal/Naumburg l Die juristischen Auseinandersetzungen um die Verfehlungen des langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Stendal, Dieter Burmeister, gehen in die nächste Runde. Der 68-Jährige greift über seine Anwälte das Urteil des Stendaler Landgerichts von Ende November an, wonach er rund 300.000 Euro Schadensersatz für unnötige Bauvorhaben wie den Weinkeller, zu häufig gewechselte Dienstwagen und ein fehlendes Kontrollsystem bei Auftragsvergaben zahlen soll.

Der Berufungsantrag sei am 4. Januar fristgerecht beim Oberlandesgericht eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Volksstimme. Das oberste Gericht des Landes werde jetzt prüfen, ob er zulässig ist. Der Sparkassen-Verwaltungsrat hatte dagegen bereits Anfang Dezember beschlossen, das Urteil anzuerkennen. Das Kreditinstitut hatte gegenüber dem Ex-Vorstandschef ursprünglich mehr als eine halbe Million Euro Schadensersatz geltend gemacht.

Beim Urteil der Dritten Zivilkammer des Stendaler Landgerichts gegen Burmeister geht es nicht nur um die Höhe des Schadensersatzes, sondern auch um die Begründung. Richter Christian Hachtmann hatte deutlich betont, dass der Vorstandschef hier zumindest in Teilen wissentlich gehandelt habe. Für den Ex-Banker geht es damit um viel Geld – bei Vorsatz müsste er selbst in die Tasche greifen, denn seine Manager-Versicherung würde nur bei fahrlässigem Verhalten den Schaden übernehmen.

Es ist nicht die einzige juristische Auseinandersetzung in der Causa Burmeister, die noch offen ist. So hatte der Verwaltungsrat der Sparkasse Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt, das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Vorstandschef, einen ehemaligen Abteilungsleiter und einen Stendaler Bauunternehmer ohne Konsequenzen einzustellen. Darüber dürfte in den ersten Monaten des neuen Jahres eine Entscheidung fallen.