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Stadtrat Stendal Wahl wird zum zweiten Mal wiederholt

In Stendal muss die Wahl zum Stadtrat 2014 wiederholt werden. Es wäre bereits die zweite Wiederholung.

20.04.2016, 11:19

Die Stendaler Stadtratswahl vom 21. Juni 2015 muss wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Mittwochvormittag entschieden, dass die Aufstellung der FDP-Kandidatenliste nicht nach den Grundsätzen einer geheimen Wahl erfolgt ist. Das Gericht wertet dies als schweres Versäumnis, das die Wahl beeinträchtigt haben könnte. Die Freidemokraten hatten die Aufstellung ihrer Liste mit handschriftlich ausgefüllten Stimmzetteln direkt am Versammlungstisch ausgefüllt.

Es wäre die zweite Wiederholung der Stadtratswahl vom Mai 2014. Der erneute Urnengang im Juni 2015 war wegen der bundesweit bekannt gewordenen Briefwahlmanipulationen nötig geworden. Gegen das Urteil kann der Stadtrat vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.