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Untersuchung Stendaler Landrat klammert an Wahlfehler

Zur Aufklärung des Stendaler Wahlbetrugs vom Mai 2014 stand diesmal Landrat Carsten Wulfänger (CDU) im Zeugenstand.

Von Regina Urbat 06.06.2019, 01:01

Magdeburg/Stendal l Der Wahlleiter von einst ist gut vorbereitet und mit Unterstützung eines Anwalts im Zeugenstand erschienen. Doch zur Aufklärung des Stendaler Wahlbetrugs konnte Landrat Carsten Wulfänger (CDU) am Mittwoch scheinbar nicht viel beitragen. Immerhin hat er diesmal überhaupt etwas gesagt. Als er 2016 vom Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt aussagen sollte, da blieb er der Sitzung fern. „Das Fazit ist enttäuschend“, so Matthias Lieschke (AfD), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses im Landtag.

Die Fragen, ob die Fälschungen der Stendaler Stadtrats- und der Kreistagswahl am 25. Mai 2014 das Werk eines Einzelnen oder einer Verschwörergruppe war, oder ob und wie die Manipulation bei der Briefwahl vertuscht werden sollte, blieben weiter offen. „Wir werden deshalb weitere Zeugen laden, um die Hintergründe und Unstimmigkeiten aufzuklären“, so der Ausschussvorsitzende gegenüber der Volksstimme.

In der 20. Sitzung des Untersuchungsausschusses am Mittwoch in Magdeburg berichtete Carsten Wulfänger über seine Aufgabe als Wahlleiter für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014. Nach Abschluss des Urnengangs sei er am 18. Juni vom Stendaler Wahlleiter informiert worden, dass es bei der Viererregelung „Unregelmäßigkeiten“ gegeben habe. Das bedeutet, dass mehr als vier Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten herausgegeben wurden.

Die Regelung sei damals neu gewesen. Es sei jedoch bei Schulungen der Wahlteams darauf hingewiesen worden, betonte Wulfänger. Dies wurde zuvor von einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Tangerhütte bestätigt, die ebenfalls gestern als Zeugin geladen war. Sie konnte sich an die Beratungen zur Wahlvorbereitung erinnern. „Die Sitzungen waren gut vorbereitet, auch wurden Hinweise zur Viererregelung besprochen“, sagte die Verwaltungsangestellte im Büro des Tangerhütter Bürgermeisters.

Nach Bekanntgabe der Stendaler zum Fehler bei der Viererregelung habe sich Wulfänger als Kreiswahlleiter in der Pflicht gesehen, „zu ergründen, wie es dazu gekommen ist“. In den Briefwahlunterlagen befanden sich ja auch Stimmzettel für die Kreistagswahl. Vom Stendaler Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt (CDU) sei am 24. Juni ein Entwurf für einen Wahleinspruch vorgelegt worden, mit dem Hinweis, dass es Auffälligkeiten bei Unterschriften gegeben habe.

Daraufhin hätte Wulfänger Aufträge an die Mitarbeiter erteilt. So sei in den Einheits- und Verbandsgemeinden nachgefragt worden, ob Fehler bei der Viererregelung aufgetreten sind. Er habe verfügt, dass die Wahlunterlagen aufzuheben sind und bei der Briefwahl „alle Unterschriften mit dem Melderegister abgeglichen werden“. Nur die von Stendal genannten „reichten mir nicht, es hätten ja noch mehr sein können“, so Wulfänger. Im Ergebnis dieser Überprüfungen habe der Landrat als oberster Wahlleiter im Kreis Einspruch eingelegt. Mit der Begründung: „Über die Gültigkeit der Kreistagswahl sollte der Kreistag in seiner Sitzung am 3. Juli 2014 entscheiden.“ Das tat er bekanntlich auch.

Wulfänger selbst empfahl damals die Annahme des Wahlergebnisses, trotz des Verstoßes im Verfahren und trotz seines mittlerweile nachgewiesenen Wissens, dass unter jenen Personen, die sich mehr als vier Briefwahlunterlagen aushändigen ließen, auch der CDU-Kreischef und Kreistagsfraktionsvorsitzende Wolfgang Kühnel befand. Und genau das hatte für Mitglieder des Untersuchungsausschusses eine besonders fragwürdige Brisanz. Zum einen hatte Kühnel den Wahlkampf von Carsten Wulfänger bei der Landratswahl 2012 organisiert und zum anderen hielt Kühnel als Fraktionschef in der besagten Kreistagssitzung am 3. Juli eine flammende Rede für die Anerkennung des Wahlergebnisses als offiziell gültig.

Auf die Frage, warum Wulfänger bei seiner Wahl-Fehleranalyse nicht erwähnte, dass Kühnel unter den zwölf Vollmachtnehmern von mehr als vier Briefwahlunterlagen war, entgegnete der 55-Jährige: „Das hat bei der Untersuchung nie eine Rolle gespielt. Im Fokus stand der Fehler bei der Viererregelung, der letztendlich keine entscheidende Auswirkung auf das Ergebnis der Kreistagswahl hatte.“ Von der Manipulation der Unterschriften hätte er zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst, beteuerte der Christdemokrat mehrfach und klammerte sich immer wieder an den „Wahlfehler“, der keine Ordnungswidrigkeit sei.

Vom Kreistag wurde Wulfänger im Übrigen im September 2016 als Wahlleiter abberufen.

Mehr zur Wahlfälschung von Stendal in einem Dossier.