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Radfahrer und Fußgänger ADAC bescheinigt mangelhafte Planung am Bahnhof von Tangerhütte

Die neue Kreuzung an der Zufahrt zum Bahnhofs- (und Norma-) Gelände in Tangerhütte bleibt Thema. Der ADAC-Ortsclub hat sich die Probleme vor Ort jetzt angeschaut und spricht von mangelhafter Planung.

Von Birgit Schulze 13.09.2023, 10:46
Verkehrspolitischer Treff am Bahnhof von Tangerhütte: Werner Hartig (2. von rechts) erklärt die Probleme.
Verkehrspolitischer Treff am Bahnhof von Tangerhütte: Werner Hartig (2. von rechts) erklärt die Probleme. Foto: Karsten Plath

Tangerhütte - Zu einem verkehrspolitischen Treff vor Ort hatte der ADAC-Ortsclub Tangerhütte eingeladen, nachdem immer wieder Unzufriedenheiten mit der neu gebauten Kreuzung Bismarckstraße/Bahnhofsplatz laut geworden waren.

Ging es zunächst noch um die reduzierte Anzahl der Pkw-Parkplätze, wurden nach Abschluss der Bauarbeiten vor allem Mängel in der Gehweggestaltung und fehlende Radverkehrsführungen beklagt. Die Gesprächsrunde, zu der sich auch mehrere Gäste gesellt hatten, musste feststellen, dass die Kreuzung besonders für den Radverkehr eine Herausforderung darstellt.

Radwegexperte und ADAC-Mitglied Werner Hartig wies die Teilnehmer des Treffens vor Ort auf die Schwerpunkte hin.

Die Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht erschwere demnach die erforderlichen Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn. Das direkte Linksabbiegen könnten Einfädelungsspuren und Bordsteinabsenkungen erleichtern. Für das indirekte Linksabbiegen, das die Mehrheit der Radfahrenden wohl bevorzugen würde, fehlen aber die erforderlichen Aufstellflächen im Seitenraum, stellte er fest.

Diese Mängel in Bauausführung und verkehrsrechtlicher Anordnung verunsichern Radfahrende und verleiten zum Falschfahren. So hat es der Verkehrsfachmanns, der sich seit 25 Jahren unter anderem im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), aber auch im ADAC und im Fachverband für Fußgänger, „Fuß e.V.“ für bessere Bedingungen im Radverkehr und für Fußgänger starkmacht, selbst beobachtet.

Das Befahren der Gehwege ist trotzdem nicht zu rechtfertigen. Es behindert und gefährdet den Fußverkehr, der in seiner Vielfalt ohnehin schon mit wenig Platz zurechtkommen muss.

Das Radfahren auf der Fahrbahn – das ist auch nicht jedem Autofahrer klar – ist die Regelfahrweise des Radverkehrs. Selbst wenn es Radwege im Seitenraum gibt, sind diese nur für einspurige Fahrräder vorgesehen.

Die immer häufiger gefahrenen, auch größer werdenden mehrspurigen Fahrräder und Anhänger sind der Fahrbahn zugeordnet. Die Gehwege sind für die Radfahrenden (ab 10 Jahre) auf der Fahrt zur Norma-Filiale tabu, und natürlich dürfen auch die Bus- und Bahnsteige nicht befahren werden.

Unverständnis fand das Verhalten der Stadtverwaltung, die der mangelhaften Planung offenbar zugestimmt hatte. Die Gesprächsrunde war sich aber ebenso einig, dass die Kraftfahrer viel dazu beitragen können, damit sich Radfahrende auf der Fahrbahn sicher fühlen.

Dazu gehört das aufmerksame und vorausschauende Fahren, das Respektieren der Radfahrenden, wenn diese die Vorfahrt haben, eine angepasste Geschwindigkeit und die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände beim Überholen. Man trennte sich mit dem Einverständnis: Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer, und alle sollten ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Im Interesse der Sicherheit aller.