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Brennzeiten im Landkreis reduziert Gartenabfall nur im Frühjahr verbrennen

10.03.2009, 05:06

Landkreis Börde ( il ). Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist seit langem ein " heißes " Thema im Kreis. Die vielen Gartenfeuer im Frühjahr und Herbst im Landkreis spalten Gärtner und Anwohner in Befürworter und Gegner. Die einen sehen keine andere Möglichkeit, ihren Baumschnitt oder ähnliches los zu werden, die anderen fühlen sich durch den Qualm der Feuer belästigt. " Das Verbrennen sorgt immer wieder für Belästigungen. Die Zahl der Beschwerden steigt stetig ", erklärte Umweltamtsleiter Dieter Torka. Allein in diesem Jahr seien bereits 30 Beschwerden eingegangen. 2008 flatterten dutzende Beschwerden im Umweltamt ein. Darum habe man eine neue Verordnung erarbeitet, die besagt, dass schon in diesem Herbst das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr gestattet ist. Der Verbrennzeitraum wird nun auf vier Wochen pro Jahr begrenzt. Vom 15. März bis 15. April soll das Verbrennen nur noch erlaubt sein. Der Kreis-Umweltausschuss hat diesen Vorschlag auf seiner vergangenen Sitzung begrüßt.

Ein generelles Verbot sei nicht machbar. Würde die Verordnung gänzlich aufgehoben, müsste jedes Feuer bei der Abfallbehörde beantragt werden und eine Einzelfallprüfung stattfinden. Gesetzlich sei es so geregelt, dass Gartenabfälle kompostiert werden müssten. Wenn eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, muss eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgen. " Das ist in unserem Landkreis mit acht Kompostieranlagen mit vertretbaren Preisen auch möglich ", so Dieter Torka. Dennoch sehe auch er die Probleme von Kleingartenanlagen, in denen große Mengen anfallen würden. Daher sei die neue Verordnung ein Kompromiss. " Damit kommen wir denen entgegen, die sich durch den Qualm belästigt fühlen, aber auch denen, für die eine Entsorgung nicht machbar oder zumutbar ist ", so der Umweltamtsleiter.

Die neue Verordnung sorgte indes auch im Umweltausschuss für eine rege Debatte über deren Sinn und Ausführung. " Ich bin dagegen, etwas grundsätzlich zu verbieten. In die Verordnung sollte der Satz eingefügt werden :, … wenn kein anderer dadurch belästigt wird ‘", sagte Wolfgang Zahn. Doch damit stieß er im Ausschuss auf Widerstand. Ralf Geisthardt : " Wie soll Belästigung definiert sein ? Und wie soll das überprüft werden, ob jemand belästigt wird ? Das kann das Ordnungsamt gar nicht leisten. " Ausschussvorsitzender Manfred Behrens konnte mit der neuen Verordnung durchaus leben : " Ich kann mir vorstellen, dass das funktioniert. Der neue Zeitraum fällt doch auch auf die Zeit um Ostern. Da kann man es doch bestimmt auch arrangieren, dass das Verbrennen der Gartenabfälle mit dem traditionellen Osterfeuer verbunden werden kann. " Behrens, zugleich Ortsbürgermeister von Ebendorf, glaubt, dass seine Amtskollegen im Kreis bestimmt nichts dagegen hätten, wenn auch privater Grünschnitt mit aufs Osterfeuer käme. Dem stimmte Peter Schorlemmer, Bürgermeister von Hörsingen, zu : " Das machen wir schon seit geraumer Zeit. Drei Wochen vor dem Osterfeuer wird eingesammelt. Das funktioniert. "

Für Flechtingens Bürgermeister Dr. Dieter Schwarz war die neue Verordnung " der kleinste gemeinsame Nenner ". Er sehe jedoch ein ganz anderes Problem : " Die Lagerfeuer- und Grillmentalität hat enorm zugenommen. Mittlerweile reicht der normale Grill nicht mehr aus, da wird ein großer selbst gemauert. Mit der Grill- und Lagerfeuerzeit habe ich ja fast das ganze Jahr über eine Qualmbelästigung. " Das jedoch kann diese Verordnung nicht regeln, so Dieter Torka. " Das fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Grill und Lagerfeuer können nicht in die Verordnung zur Beseitigung von Gartenabfällen fallen ", sagte der Umweltamtschef.

Wolfgang Zahn versuchte einen weiteren Kompromiss unterzubringen : " Es sollte auch im Herbst für 14 Tage die Möglichkeit geben, Gartenabfälle zu verbrennen. " Damit fand er in Dietmar Hohbohm einen Fürsprecher. " Den Herbst ganz herauszulassen, dafür kann ich nicht plädieren. Der Oktober oder November sollte noch mit aufgenommen werden. " Das indes sah Albrecht von Bodenhausen anders : " Was wollen Sie denn im Herbst verbrennen ? Da ist doch alles nass. Das kann doch dann nur qualmen. " Der Hauptschnittzeitraum falle in den Spätwinter und ins Frühjahr, sagte Torka. Die Beschwerden über Rauchbelästigungen kämen aber mehrheitlich im Herbst. Das Verhältnis liege bei etwa 4 : 1. Mit vier Ja- und fünf Nein-Stimmen unterlag Wolfgang Zahn mit seinem Vorschlag in der Abstimmung.

Die neue Verordnung soll im Laufe des Jahres in Kraft treten. Das Frühjahr und die bereits begonnene Verbrennzeit wird noch nicht betroffen sein. Mit der Unterschrift des Landrates – eine Zustimmung des Kreistages ist nicht nötig – tritt das neue Papier in Kraft. Damit darf im Herbst kein Gartenabfall mehr verbrannt werden.