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Bürgerbegehren Hohe Hürden für Wechsel Rübelands

Die Hürden für einen Wechsel des Oberharz-Ortsteils Rübeland nach Blankenburg weit höher als von den Initiatoren erwartet.

Von Dennis Lotzmann 10.09.2020, 01:01

Rübeland l So euphorisch das Bürgerbegehren, Rübeland nach Blankenburg einzugemeinden, gestartet ist, so jäh könnte es wieder enden: Sind Rübelands Ortsbürgermeister Dietmar Wiekert und seine Mitstreiter der Freien Wählergemeinschaft bislang davon ausgegangen, für den Erfolg eines Bürgerbegehrens nur zehn Prozent der Wahlberechtigten allein ihres Höhlenorts überzeugen zu müssen, kommt nun das Erwachen. Wie die Kreis-Kommunalaufsicht auf Anfrage der Volksstimme erklärt, ist als Basis die Wählerschaft der gesamten Oberharz-Stadt zu sehen.

Die Folgen sind aus Wiekerts Sicht gravierend: Statt knapp 50 Befürworter-Stimmen allein von Rübeländer Wählern, sind nun weit über 900 Unterschriften aus dem gesamten Stadtgebiet nötig, um einen Bürgerentscheid zu initiieren. Denn laut Roland Krebs, Ordnungsamtschef der Stadt Oberharz am Brocken, waren zumindest bei der zurückliegenden Wahl 2019 noch 9402 Bürger als Wahlberechtigte registriert.

Wiekert reagierte am Mittwoch (9. September) voller Ernüchterung auf die neuen Fakten: „Das kann nicht sein. Da werden wir uns mit denen streiten müssen. Es geht doch nur um Rübeland“, zeigte sich der Kommunalpolitiker von der neuen Informationslage überrumpelt.

Dabei hatte Wiekert nach den ersten Rückmeldungen das Ziel noch zum Greifen nah gesehen: Mit einem Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid zu kommen und die Wähler abstimmen zu lassen, ob Rübeland von der Oberharz-Stadt in die Einheitsgemeinde Blankenburg wechseln soll. Der Vorstoß sei gut angekommen, er habe viele positive Reaktionen von Bürgern bekommen, berichtet der 69-jährige Ortsbürgermeister. Sogar einen Gesprächstermin mit Blankenburgs Bürgermeister Heiko Breithaupt (CDU) habe er mittlerweile angefragt.

Nach dem ersten Schock lenkt Wiekert angesichts der Fakten nun ein. Er wolle mit seinen sechs Mitstreitern der Freien Wählergemeinschaft beraten, wie es weitergehen könnte. „Wenn es nicht geht, müssen wir es so lassen, wie es ist. Wir werden uns aber weiter mit den Politikern zusammensetzen. Das sind alles nur Sprücheklopfer“, formuliert er seinen Unmut in Richtung Landesregierung. Diese habe schließlich für die „Zwangseingemeindung“ vor zehn Jahren gesorgt, danach aber keine Unterstützung mehr geboten.

Ein Kritikpunkt, den Thomas Balcerowski als designierter Landrat vollauf unterstützt. Für den CDU-Politiker sind die Erwägungen in Rübeland ein Hilferuf in Richtung Landesregierung, wie er eigentlich von jeden Ortsbürgermeister kommen könnte. „Mit der Gebietsreform sind den Ortsbürgermeistern und den Ortschaftsräten die Mitbestimmungsmöglichkeiten genommen worden. Das war ein schwerer politischer Fehler der Landesregierung.“

Balcerowski ist seit 19 Jahren Bürgermeister in Thale, seit Jahren CDU-Fraktionschef im Kreistag und ab November Landrat im Harzkreis. Allein damit dürfte er unstrittig als Kenner der kommunalpolitischen Materie durchgehen.

Seine Kritik am Bedeutungs- und Entscheidungsverlust der Ortschaftsräte spiegelt sich auch beim Bürgerbegehren und im Bürgerentscheid wider: Rübeland ist zwar als Gemeinde im kommunalen Gefüge der Oberharz-Stadt präsent, als solche aber eben nicht eigenständig. Daher ist beim Bürgerbegehren die Gesamtzahl der Wähler der Oberharz-Stadt maßgeblich.

Balcerowski geht mit seiner Kritik in Richtung Land noch weiter: Dreh- und Angelpunkt fast aller Probleme vor Ort sei die Finanzausstattung der Kommunen, die über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und aktuell mit Blick auf die jeweiligen Einwohnerzahlen geregelt sei. Im Zuge einer FAG-Novellierung seien 2010 zwei Faktoren gestrichen worden, die sich für Kommunen mit touristischem Anstrich und dünner Besiedelung negativ auswirkten, so Balcerowski.

So sei damals der touristische Zuschlagsfaktor entfallen. „Dabei ist es schon erheblich, wenn ich neben 1000 Einwohnern die Infrastruktur auch für täglich 400 Touristen aufbauen und erhalten muss“, skizziert der 48-Jährige einen Aspekt des Dilemmas.

Der andere Faktor: Orte wie die Oberharz-Stadt oder die Gemeinden Osterwieck und Huy seien mit weniger als 70 Einwohnern pro Quadratkilometer dünn besiedelte Regionen. „Selbst wenn die Einwohnerzahl weiter rückläufig ist, muss ich die Infrastruktur weiter aufrecht erhalten und kann nicht einfach Straßen zurückbauen.“

All das sei bei der FAG-Novelle in der Regie des damaligen Finanzministers Jens Bullerjahn (SPD) ignoriert worden. Weil obendrein Oberzentren wie Halle oder Magdeburg heute mehr Mittel bekämen, sei eine „extreme Unwucht“ entstanden. Kritik, die damals von Wernigerodes OB Peter Gaffert (parteilos), von dessen Naumburger Amtskollegen und ihm selbst gekommen sei, habe die Landespolitik ignoriert. „Mit Blick auf die Unwucht im FAG waren bislang ausnahmslos alle Landtagsabgeordneten aus dem Harzkreis ein Totalausfall“, formuliert Balcerowski seine Kritik – auch an die Adresse von Parteifreunden.

Nun gelte es, sich bei der nächsten FAG-Novelle im Jahr 2022 einzubringen. „Und da werden wir genau hinsehen“, kündigt der Christdemokrat an.

Zurück nach Rübeland, wo aus Sicht der Kreis-Kommunalaufsicht noch alles möglich ist: Wie skizziert, sind die Hürden für einen Bürgerentscheid hoch. Zunächst müsste ein Begehren, das zehn Prozent aller Oberharzer Einwohner unterzeichnen müssten, Erfolg haben. Beim anschließenden Bürgerentscheid über die Frage, ob Rübeland die Oberharz-Stadt verlassen und zu Blankenburg wechseln soll, müsste die Mehrheit mit Ja stimmen und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der Oberharz-Stadt entsprechen. Auch hier gelte die Stadt Oberharz am Brocken im Gesamtkonstrukt als Grundlage, nicht allein der Ort Rübeland, stellt die Kreisbehörde klar. Ein solches Votum hätte die Relevanz eines Stadtratsbeschlusses und würde die Verwaltung zwingen, mit Blankenburg Verhandlungen aufzunehmen.

Letztlich müsste für einen Wechsel „auch der Stadtrat der Stadt Blankenburg ein entsprechendes Votum fassen“, heißt es seitens der Kreisverwaltung. „Final wäre die Gebietsänderungsvereinbarung von beiden Vertretungen zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.“ Diese habe das letzte Wort.

Ein solcher Wechsel zur Blütenstadt hätte für die Oberharz-Stadt weitreichende Folgen. Damit würde die Kommune, in der 10.588 Menschen (Stand 31. Dezember 2019) leben, auf einen Schlag 838 Einwohner verlieren und unter die Zehntausender-Marke fallen. Eine Konsequenz wäre die Verkleinerung des Stadtrats von 28 Mandatsträgern auf dann nur noch 20. Zudem würden die Landeszuweisungen sinken, weil deren Höhe laut FAG an der Einwohnerzahl festgemacht wird.