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Stadtrat beschließt Hebesätze Grundsteuerreform: Was Hauseigentümer im Oberharz ab 2026 zahlen müssen

Die Stadt Oberharz am Brocken erhöht die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuer. So hoch fallen die neuen Hebesätze aus.

Von Matthias Distler 12.09.2025, 10:30
In der Stadt Oberharz am Brocken hat der Stadrat neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer beschlossen.
In der Stadt Oberharz am Brocken hat der Stadrat neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Oberharz am Brocken. - Auf neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer müssen sich Einwohner der Stadt Oberharz am Brocken ab 2026 einstellen. Eine entsprechende Beschlussvorlage nahm der Stadtrat mehrheitlich an. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 gilt.