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Etappensieg für den Landkreis Börde Kreisumlage: Gerciht weist Klagen ab

Die Niedere Börde und Barleben bekommen ihre für die Jahre 2017 und 2018 gezahlten Beiträge vorerst nicht zurückerstattet. Legen die Gemeinden Berufung gegen das jüngste Urteil ein?

Von Sebastian Pötzsch 02.05.2025, 09:01
Die Gemeinden Niedere Börde und Barleben haben in der ersten Instanz einen Prozess um die Kreisumlage 2017 und 2018 verloren.
Die Gemeinden Niedere Börde und Barleben haben in der ersten Instanz einen Prozess um die Kreisumlage 2017 und 2018 verloren. Symbolfoto: Thomas Schäfer

Groß Ammensleben/Barleben - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte erst Anfang März die Klagen der Gemeinde Barleben gegen die Kreisumlagen der Jahre 2017 und 2018 abgewiesen. Nunmehr hat die Behörde entschieden, dass auch die Erhebung der Kreisumlage für das Jahr 2023 rechtmäßig war. Mit dem Urteilsspruch vom 26. März wurden die Klagen der Gemeinden Barleben und Niedere Börde abgewiesen. Das hat die Verwaltung des Landkreises Börde jetzt mitgeteilt.