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Neue Wohngebiete Vom Acker zur Eigenheimsiedlung

Barleben und seine Ortsteile sind beliebt bei Häuslebauern. Der Gemeinderat hat den Weg für zwei weitere Baugebiete freigemacht.

Von Sebastian Pötzsch 01.10.2020, 01:01

Barleben l „Wir entwickeln uns. Wir brauchen den Zuzug.“ Mit diesen Worten kommentierte Barlebens Bürgermeister Frank Nase (CDU) die jüngsten Beschlüsse des Gemeinderates zu künftigen Wohnbauvorhaben. So setzt die Gemeinde weiterhin auf Wachstum. Tatsächlich wird in den kommenden Jahren die Anzahl an Einwohnern wohl weiterhin kräftig ansteigen. Das Mammutprojekt „Am lütgen Feld“ für 60 Parzellen im Nordosten Barlebens ist bereits erschlossen. Die Arbeiten sind im Sommer beendet worden. Gut ein Dutzend Häuslebauer haben bereits damit begonnen, ihre Heime zu errichten.

Auch das Projekt „Schinderwuhne Süd“ nimmt Form an. Auf dem Baufeld sind die Bagger voll in Aktion. Insgesamt entstehen hier 52 Parzellen für Eigenheime. Die Erschließungsmaßnahmen laufen auf vollen Touren. Bis Ende des Jahres sollen die Arbeiten beendet sein. Dann kommen die Häuslebauer zum Zug.

Auch östlich der Rothenseer Straße soll ein Wohngebiet entstehen. Der Gemeinderat hatte im Januar bereits den Entwurf eines entsprechenden Bebauungsplans gebilligt. Hier im Süden Barlebens sollen mehrere Einzel- oder Doppeleinfamilienhäuser mit bis zu zwei Geschossen entstehen.

Und nun haben die Mitglieder des Gemeinderates während ihrer Sitzung am Dienstagabend die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Ammensleber Weg Nord“ beschlossen. Was heute noch ein Acker ist, bietet Platz für mehrere Dutzend Parzellen. Laut dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans könnten allein nördlich und südlich der Wohngebiete „Ammensleber Weg I und II“ einmal 158 Einfamilienhäuser entstehen.

Wie aus der betreffenden Beschlussvorlage hervorgeht, hatte im Frühjahr ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Nun bestehe das Interesse an einer Wohngebietsentwicklung. Die gibt bereits der rechtskräftige Flächennutzungsplan her. Daher bestünden generell keine Bedenken, das Areal zum Wohngebiet zu entwickeln. „Die Einleitung des Planverfahrens wird ... empfohlen“, heißt es in der Vorlage weiter. Das Planungsziel umfasst neben der Ausweisung zum Wohngebiet auch die Festlegung von privaten Erschließungswegen wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.

Ein weiteres Vorhaben ist sogar schon einen Schritt weiter. So hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans für die Erweiterung des Wohngebiets „Am Dahlweg“ in Ebendorf bestätigt. Auf einer Fläche von fast 12 000 Quadratmetern sollen etwa 9000 Quadratmeter auf die künftigen Parzellen entfallen. Außerdem werden neben Straßen auch öffentlichen Grünflächen sowie Areale für Versorgungsanlagen eingeplant. Die Festsetzung erfolge laut dem Bebauungsplan „als allgemeines Wohngebiet und nicht als reines Wohngebiet, um im Rahmen der Wohnnutzung Kleintierhaltung als Nebenanlage zulassen zu können.“ Neben Wohngebäuden könnten auch Läden zur Versorgung des Gebietes entstehen, Schank- und Speisewirtschaften, nichtstörende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Die Ausführung der künftigen Gebäude wurde auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Dies entspreche der Prägung der näheren Umgebung und ermögliche die Errichtung von Stadtvillen. Diese sollen mit maximal zwei Vollgeschossen entstehen.

Um eine in die Umgebung eingepasste Bauhöhe zu gewährleisten, wurde die Firsthöhe auf zehn Meter begrenzt. Sie orientiert sich an den Gebäuden in der Umgebung.

Als Bauweise wurde für das Plangebiet eine Einzel- oder Doppelhausbebauung festgesetzt. Diese ermöglicht die am Standort städtebaulich gewünschte Einfamilienhausbebauung, schließt aber auch standortverträgliche Doppelhäuser nicht aus. Ferner müssen Garagen einen Abstand von drei Metern zu den öffentlichen Verkehrsflächen einhalten. Das Ortsbild entlang der Straßen soll nicht durch vorgesetzte Garagen beeinträchtigt werden.

Zusätzlich zur Bestätigung des Planungsentwurfs haben die Räte beschlossen, die betreffenden Papiere öffentlich auszulegen. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben also die Möglichkeit, ihre Hinweise, Anregungen und Kritiken schriftlich einzureichen.