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Erörterungstermin zum Projekt Schweinemast- und Biogasanlage Flugplatz Zerbst Fehlprognosen? Alte Daten? Vorerst keine Genehmigung

Von Thomas Drechsel 16.10.2010, 04:17

Drei Tage lang wurden in dieser Woche Einwendungen von Bürgern, Interessenvertretern, Verbänden und Kommunen gegen eine Schweinemast- und Biogasanlage auf dem Flugplatz erörtert. Welches Fazit kann der Beobachter ziehen?

Zerbst. Die Anwälte kannte sich von vielen früheren und ähnlichen Anlässen. Während Peter Kremer für die Stadt Zerbst, den BUND und 600 Einzeleinwender alle rechtlich relevanten Argumente gegen eine Genehmigung der Schweinemastanlagenprojektes der Firma Görtz Zerbst Agrar GmbH anzubringen versuchte, blieb hingegen Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke permanent defensiv, dabei jedoch hellwach. Beobachter-Urteil: Beide waren ihr Geld wert.

Glaubt man Kremer, dem Anwalt der Stadt, dann gibt es eine Fülle von Ansätzen, gegen eine eventuelle Genehmigung erfolgreich zu klagen. Dass kein Raumordnungsverfahren (ROV) vorgenommen werden brauchte, war ein ganz zeitiger Aspekt. Das ROV hätte die vielfältigen Außenwirkungen der Mastanlage auf die nähere und weitere Umgebung beleuchtet. Doch das Raumordnungsministerium Sachsen-Anhalt erklärte gegenüber dem eigenen Landesverwaltungsamt sehr deutlich, das kein ROV erfolgen brauche. Somit wird ein Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz vollzogen. Kremer: "Das Vorhaben ist sicherlich konkret auf 40 Hektar begrenzt. Doch es wirkt darüber hinaus. Wer prüft den Verkehr? Die Auswirkungen auf Gewässer? Überörtliche Auswirkungen müssen überörtlich geprüft werden." Er beantragte, ein ROV einzuleiten. Der Antrag wurde notiert.

Sollte es zu einem solchen Raumordnungsverfahren kommen, verursacht dies Kosten und Zeitverzug. Doch auch nur die Fortsetzung des jetzigen Verfahrens dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Umweltverträglichkeitsstudie wird aktualisiert werden müssen, denn die zugrunde gelegten Wetter- und speziell Windprognosen sind erschüttert worden. Auch die im Antrag enthaltenen Angaben über die prognostizierten Emissionen der vorgesehenen Anlagentechnik sollen überprüft werden. Beispielsweise die Auswirkungen des Abluftstromes aus einem 25 Meter hohen Schlot berge Gefahren für die Hobby-Fliegerei. Immerhin sollen 30 000 Kubikmeter Luft pro Stunde ausgeblasen werden, um die Ställe zu lüften. Der Luftstrom hätte eine Geschwindigkeit von sechs Metern pro Sekunde, rechnet Fluglehrer und Luftsportvereinsvorsitzender Roland Prokop vor. Auch er fordert unbedingt ein Raumordnungsverfahren.

Es gab jede Menge allgemeiner Schilderungen, was wem zumutbar wäre oder auch nicht. Harte Fakten, zudem auch noch neue, lieferte insbesondere Hans-Felix Rätzel. Dessen Gewürzlager – 500 Tonnen – würde unter Schweinestallschwaden binnen zehn Minuten verdorben sein. Der Aspekt war bislang nicht beleuchtet.

Ebensowenig das Projekt Solarkraftwerk. Im damit einhergehenden Verfahren zur Änderung des Zerbster/Straguther Flächennutzungsplanes wird die Schweinemastanlagenfläche als Erweiterungspotenzial für luftsportliche und fliegerische Aktivitäten ausgewiesen. Dies wäre mit drei Schweineställen auf der Landebahn nicht in Einklang zu bringen.

Zum Schluss dankte die Behörde für eine Vielzahl neuer Aspekte. Der Termin in Zerbst sei keinesfalls nur nötige Pflicht im Rahmen des Verfahrens, sondern willkommener Abgleich mit den realen Befindlichkeiten gewesen.