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Wohneinheit statt Wasserzähler Überraschende Änderung bei Preisberechnung: Wird Trinkwasser für Zerbster jetzt teurer?

Die Heidewasser GmbH stellt ihr Preissystem beim Trinkwasser um. Was die Änderung bedeutet, wann sie in Kraft treten soll und welche Rolle ein Stichtag dabei spielt.

Von Daniela Apel 13.05.2025, 06:15
Die Heidewasser GmbH plant eine Umstellung beim Preissystem – wird das Trinkwasser für Zerbster jetzt teurer?
Die Heidewasser GmbH plant eine Umstellung beim Preissystem – wird das Trinkwasser für Zerbster jetzt teurer? Foto: Daniela Apel

Zerbst - Erst zum Jahreswechsel hob die Heidewasser GmbH den Mengenpreis für Trinkwasser an. Jetzt naht bereits die nächste Preisänderung.

Statt 1,84 sind jetzt 2,14 Euro pro Kubikmeter fürs Trinkwasser zu zahlen. Nach 2022 war es die zweite Erhöhung seit 2013, wobei gehofft wird, dass der Mengenpreis nun bis 2030 stabil gehalten werden kann.

Um das zu erreichen, plant das kommunale Unternehmen zum 1. Januar 2026 eine Änderung beim Grundgebührenmaßstab. Diese soll nicht zuletzt auch dazu beitragen, notwendige Investitionen tätigen zu können. Nur was bedeutet das konkret? Wird das Trinkwasser für die Zerbster dann teurer?

Heidewasser kämpft mit steigenden Kosten

Als Auslöser für die Umstellung des Preissystems nennt Claudia Neumann die „signifikant steigenden Kosten beim Einkauf von Energie und beim Wasserlieferanten“, der Trinkwasserversorgung Magdeburg (TWM).

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Darüber hinaus spiele ebenfalls die Personalkostensteigerung im öffentlichen Dienst eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung, das Tarifsystem zu modifizieren, führt die Geschäftsführerin von Heidewasser aus.

Die Umstellung zielt darauf ab, die Einnahmen aus den festen Entgelten – also dem Grundpreis – zu erhöhen. „Das erreichen wir, indem wir unseren Gebührenmaßstab von der Zählergröße auf Wohn- beziehungsweise Gewerbeeinheiten umstellen“, sagt Claudia Neumann. Dies habe einen größeren Effekt als alternativ den Grundpreis der einzelnen Zählergrößen zu erhöhen, begründet sie.

Künftig soll Grundpreis pro Wohneinheit erhoben werden

Vorteil sei, dass bei Mehrfamilienhäusern zukünftig die Gebühren nach der Anzahl der Wohneinheiten abgerechnet werden. „Bisher ist die Grundgebühr in einem Einfamilienhaus und in einem Mehrfamilienhaus bei gleicher Zählergröße identisch“, gibt sie zu bedenken.

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Das betrifft beispielsweise vermietete Wohnblöcke, in den teils nur ein Wasserzähler für das gesamte mehrgeschossige Gebäude oder aber nur einer pro Eingang vorhanden ist – egal, wie viele Wohnungen es darin gibt.

Nur: Wie hoch wird der neue Grundpreis ausfallen? Müssen die Kunden mit einem Anstieg der monatlichen Belastung rechnen? „Dazu kann erst eine belastbare Aussage nach Auswertung der Selbstauskunftsabfrage erfolgen“, antwortet Claudia Neumann gegenüber der Volksstimme. Aktuell beläuft sich der Grundpreis für die kleinste und gängigste Zählergröße auf 11,60 Euro im Monat.

Heidewasser bittet Kunden um eine Selbstauskunft

Im Vorfeld der geplanten Umstellung ihres Preissystems hat die Heidewasser ihre Kunden um eine persönliche Selbstauskunft gebeten. Dazu wurden diese zum einen angeschrieben und ihnen die entsprechenden Unterlagen zum Ausfüllen zugesagt.

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In vielen Briefkästen in Zerbst und den Umlandorten hingegen traf keine derartige Post ein. Betroffen waren alle Kunden des Abwasser- und Wasserzweckverbandes (AWZ) Elbe-Fläming, die ihr Schmutzwasser zentral entsorgen. Hintergrund: In diesen Fällen liegen die benötigten Daten schon vor, wie Claudia Neumann erläutert. Jene AWZ-Kunden hingegen, die Sammelgruben oder Kleinkläranlagen besitzen, wurden ebenfalls angeschrieben.

Darüber hinaus informierte Heidewasser auf seiner Internetseite über die erforderliche Selbstauskunft, die Grundlage für die Bemessung des neuen Grundpreises ist. Stichtag zur Rücksendung – per E-Mail oder Post – war bereits der 2. Mai. „Sollten Sie die Selbstauskunft nicht zurücksenden, werden wir Ihre Wohneinheit/-en bzw. Gewerbeeinheit/-en schätzen“, heißt es auf der Homepage.

Informationen über Störfälle teilt Heidewasser online mit

„Die Schätzung erfolgt aufgrund der gemeldeten Einwohner auf dem Grundstück und dem Wasserverbrauch“, teilt Claudia Neumann auf Nachfrage mit. Auch Vor-Ort-Überprüfungen durch Mitarbeiter des Unternehmens soll es geben.

Allerdings gilt hinsichtlich der Frist eine gewisse Kulanz – auch Selbstauskünfte nach dem 2. Mai landen nicht im Papierkorb. Allerdings könne eine Terminverlängerung aus zeitlichen Gründen nicht gegeben werden, so die Heidewasser-Geschäftsführerin. Wie sie berichtet, werden die inzwischen bei ihnen eingegangenen Selbstauskünfte momentan im Kundenservice verarbeitet.

Zugleich nutzt sie die Gelegenheit, um alle Kunden zu bitten, immer mal wieder auf die Internetseite von Heidewasser zu schauen. So finden sich dort neben Formularen und anderen Beiträgen aktuelle Informationen zu Störungen und Baumaßnahmen oder zum Zählerwechsel, läuft doch dessen Eichfrist nach sechs Jahren ab.