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Gerichtsverfahren gegen ZerbsterUrteil wegen Beleidigung „Hurensöhne“

Körperverletzung und Beleidigung werden einem 25-jährigen Zerbster vorgeworfen. Ein Urteil gab es bereits, jetzt wurde die Berufung abgelehnt. Warum auch keine Bewährung mehr möglich ist.

Von Andreas Behling 29.09.2023, 08:57
Wegen Fausthieb und Ohrfeige steht ein Zerbster vor Gericht - das Urteil will er anfechten.
Wegen Fausthieb und Ohrfeige steht ein Zerbster vor Gericht - das Urteil will er anfechten. Fabian Sommer/dpa

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Dessau/Zerbst - Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat die Berufung eines Mannes aus Zerbst am Mittwochvormittag verworfen. Mit der Entscheidung folgte sie dem Antrag von Staatsanwältin Yasmin Saur. Der Zerbster war nicht zum Prozess unter dem Vorsitz von Thomas Knief erschienen.