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Jens Schmidt zum neuen Abgabengesetz: Falsch und töricht

11.09.2014, 01:10

Der Versuch von Sachsen-Anhalts Landesregierung, den nicht enden wollenden Abwasserzwist zu befrieden, ist gründlich schiefgegangen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht doch klar gesagt, dass für lang zurückliegende Kanalbauten nicht mehr kassiert werden darf. Die Schmerzgrenze ist bei zwölf Jahren überschritten. Wenn die Regierung jetzt die Gemeinden geradezu ermuntert, für Klärwerksmodernisierungen aus den 90er Jahren zu kassieren, werden sich Tausende fragen, was ein höchster Richterspruch in Sachsen-Anhalt gilt.

Sicherlich: Auch Eigentümer älterer Häuser sollen sich angemessen an den Kosten beteiligen. Nur: Es geht hier darum, wann sie zur Kasse gebeten werden. Es geht um Fristen, es geht um Rechtssicherheit. Davon abgesehen, ist es politisch töricht von der CDU, ein Jahr vor der Landtagswahl das Abkassieren von 50.000 Hauseigentümern durchzudrücken. Über eine mögliche Quittung darf die Union sich nicht wundern.