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Die Zeit der Gartenfeuer beginnt

08.10.2014, 01:02

Salzwedel (zä) l Seit dem 1. Oktober ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt. Darauf weist Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises, hin. Die Gartenfeuer können bei unsachgemäßer Handhabung schnell zum großen Streitpunkt in der Nachbarschaft werden. Um diesen Streit möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, weist der Altmarkkreis Salzwedel in einer Pressemitteilung auf die Einhaltung der Bedingungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle hin.

Gartenabfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen oder in deren unmittelbarer Nähe im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März eines jeden Jahres von Montag bis Sonnabend (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 9 bis 17 Uhr verbrannt werden. "Dabei sind die Bestimmungen der Gartenabfallverbrennungs-Verordnung einzuhalten", berichtet Eurich.

Verbrannt werden dürfen allerdings nur pflanzliche Abfälle. Die Pressesprecherin liefert auch gleich dazu eine Erklärung, was damit gemeint ist. Pflanzliche Gartenabfälle sind demnach insbesondere Baum-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Andere Abfälle wie Bauholz, Kartonagen, Reifen oder Plastik gehören ausdrücklich nicht dazu. "Wer sie trotzdem verbrennt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen", macht die Kreisverwaltung deutlich.

Für Fragen und Hinweise steht die Abfallbehörde des Altmarkkreises Salzwedel unter den Telefonnummern 03901/840335 oder 840424 zur Verfügung.