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Hinweise des Polizeireviers Bernburg Was ist beim Umgang mit Knallkörpern zu beachten?

31.12.2009, 04:53

Bernburg / Staßfurt ( rk ). Da es in jedem Jahr leider immer wieder zu Schäden durch Feuerwerkskörper kommt, gibt das Polizeirevier des Salzlandkreises in Bernburg Hinweise zum richtigen Umgang mit diesen Artikeln.

Danach sollten die Interessenten nur zugelassene Feuerwerkskörper und Raketen kaufen und verwenden.

Mit Ausnahme der ganzjährig erhältlichen Kleinstfeuerwerke wie Knallbonbons oder Wunderkerzen findet der freie Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatleute ausschließlich an den drei Tagen vor Silvester statt.

Verkauft werden dürfen lediglich Feuerwerke der Klasse II, deren Zündung dann auch nur vom 31. Dezember bis 1. Januar zulässig ist.

Bei der Klasse II handelt es sich um " Kleinfeuerwerk ", zum Beispiel Chinaböller, kleine Feuerwerksraketen, Fontänen, Kanonenschläge, so genannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke mit hoher Schusszahl und unterschiedlichen Effekten.

Diese sind durch ihre Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung ( BAM - Prüfnummer ) erkennbar.

" Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen ", warnt die Polizei. Sie bittet darum, die Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper zu lesen und zu beachten.

Alkoholgenuss verlängert die Reaktionszeit und erhöht die Risikobereitschaft. Schon für die eigene Sicherheit sollte man deshalb Alkoholgenuss vor dem Feuerwerk meiden und Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden. Diese sollten auf keinem Fall auf dem Balkon entzündet werden. Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen, sollte selbstverständlich sein. Zu beachten ist weiterhin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen ( Böller und Raketen ) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist. Zudem muss ein Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden oder Fahrzeugen eingehalten werden. Dabei sollte auch die Flugbahn der Raketen berücksichtigt werden. Feuerwerkskörper sollten nicht in Richtung von Menschen gezündet werden. Nach dem Anzünden müssen die Böller schnell weggeworfen werden. Blindgänger unbedingt liegen lassen und nicht versuchen, diese ein zweites Mal anzuzünden. Besser ist es, reichlich Wasser über die Blindgänger zu gießen und diese zu entsorgen, damit Kinder sie nicht finden und damit spielen. Wegen der erhöhten Brandgefahr sollten keine größeren Mengen Feuerwerkskörper in einer Wohnung gelagert werden.