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Stadt Hecklingen : Beiträge sollen für alle Ortsteile vereinheitlicht werden / Höhe der Gebühren noch nicht abschließend klar Friedhofgebühren in der Diskussion: Gremien reden über neue Kalkulation

Von Nora Stuhr 14.10.2009, 06:58

Die Stadt Hecklingen soll eine für alle Ortsteile geltende Friedhofgebührensatzung bekommen. Die Beiträge wurden im Rathaus in den letzten Monaten neu kalkuliert und bereits in zwei Ausschüssen jüngst ausführlich vorberaten. Auch die Ortschaftsräte in Groß Börnecke haben ihre Meinung öffentlich bei ihrer letzten Sitzung zur Sprache gebracht. Das Verfahren läuft. Die endgültigen Summen, also die Kosten, die mit der neuen Satzung einhergehen, kann die Stadt im Moment daher noch nicht genau beziffern. Sicher ist aber, dass die Angleichung im Ortsteil Groß Börnecke wahrscheinlich mit einer höheren Gebühr als bisher verbunden ist.

Hecklingen / Groß Börnecke. " Wir haben im Ortschaftsrat darüber gesprochen und waren uns einig, dass die Satzung generell vereinheitlicht werden muss ", Ortschaftsrätin Petra Pollnow ( Wählergemeinschaft Hecklingen / WGH ) stellte im Volksstimme-Gespräch klar, dass der Rat grundsätzlich keine Einwände gegen eine Angleichung der Friedhofgebühren in der Stadt Hecklingen hat. Bisher gelten in den vier Ortsteilen unterschiedliche Regelungen. Das soll sich mit der neuen Satzung ändern.

Werden die Gebühren entsprechend der im Rathaus erarbeiteten Kalkulation aber aneinander angepasst, müssten die Groß Börnecker künftig mehr zahlen als bisher. " Dass die Gebühren in Groß Börnecke im Vergleich zu den anderen Ortsteilen so drastisch hoch gezogen werden, damit sind wir nicht einverstanden ", monierte Petra Pollnow und auch Ortschaftsrätin Ethel-Maria Muschalle Höllbach ( WGH ) zeigte sich auf Nachfrage der Volksstimme mit der Kalkulation nicht einverstanden. " Sicher, die Gebühren sind im Moment nicht kostendeckend. Jedoch sehe ich bei der geplanten Angleichung das Problem, dass die anderen Ortsteile zu Lasten der Groß Börnecker entlastet werden. Bei uns würden die Preise für die bei den Grabstellen zu zahlende Gebühr in einigen Positionen teilweise um bis zu 400 Prozent steigen ", gab die WGH-Fraktionschefin des Hecklinger Stadtrates zu bedenken.

Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass die neue Gebührensatzung ihrer Ansicht nach auf jeden Fall " hieb und stichfest " sein muss. " Wenn es zu einer Prüfung kommt, muss sie den Kontrollen stand halten ", machte Muschalle-Höllbach auf eine Voraussetzung aufmerksam, die ihrer Meinung nach notwendig ist, damit die Satzung vom Stadtrat bestätigt werden kann.

Ein mögliches Problem dabei : In der Kalkulation der Grabkosten der Stadt ist eine Positionen ( Gebühren für Beisetzung Urnengrab ) inbegriffen, für die Bürger, die ein Bestattungsinstitut extra beauftragen würden, doppelt Geld zahlen müssten und dann für die gleiche Leistung unbewusst zweimal zur Kasse gebeten werden. Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche ( CDU ) erklärte bei der Beratung der Friedhofgebührensatzung im Kultur- und Sozialausschuss am Montagabend diesen konkreten Fall : " Die Stadt ist als Satzungsgeber befugt, zu regeln, wie es von statten geht. Wir können keinen Nachlass für Gebühren geben, wenn der Bürger Leistungen vom Bestattungsinstitut in Anspruch nimmt ". so Kosche.

Die Ausschussvorsitzende Ingrid Engelmann ( FDP ) hatte die Kalkulation der Verwaltung zuvor bei einer ausführlichen Beratung genau auf den Prüfstand gestellt, Fragen zu vielen einzelnen angesetzten Kostenpositionen unter anderem für Personal oder Büromaterial aufgeworfen. Auch Hinweise zum Aufwand für Leistungen, die Gemeindearbeiter erbringen, wurden mit der Leiterin des Bau- und Ordnungsamtes der Stadt Hecklingen Sigrid Bleile durchgesprochen.

Alle Friedhöfe der Stadt haben weiter Bestand

Werte, die in die Kalkulation eingeflossen sind, hat die Stadt unter anderem in Abstimmung mit den Bürgerbüros der vier Ortsteile aufgestellt. " Wir haben eingangs die Flächen für jeden Friedhof einzeln festgelegt, zusammengerechnet und den prozentualen Anteil nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt ", so die Chefin des Bauamtes.

Die stellvertretende Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses Elke Atzler ( CDU ) findet es wichtig, vor allem herauszustellen, dass die Friedhofgebühren derzeit in Hecklingen nicht kostendeckend sind. Zudem klaffen die Beiträge in einigen Ortsteilen derzeit weit auseinander. Eine Angleichung müsse vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, die auf den Friedhöfen gegeben sind, passieren. " Letztendlich sind wir bestrebt, immer für den Bürger zu entscheiden ", so Atzler.

In der Gebührenkalkulation für die Grabkosten, die die Stadt erhebt, sind unter anderem der Kauf eines Grabes, die einmaligen Unterhaltungsgebühren sowie die Urnenbeisetzung inbegriffen. Beiträge für die Nutzung der Trauerhallen gehören nicht dazu. " Die Gebäude sind unterschiedlich von Ortsteil zu Ortsteil und wurden daher extra berechnet, sind nicht in der Mischkalkulation enthalten ", so Sigrid Bleile.

Ob die Friedhöfe in allen Ortsteilen der Stadt Hecklingen grundsätzlich künftig weiter Bestand haben, wollte Ingrid Engelmann abschließend von Sigrid Bleile wissen : " Ich kann Ihnen versichern, wir betreiben alle Friedhöfe weiter ", sagte die Amtsleiterin zu.

Ausschussmitglied Kerstin Jahn ( FDP ) machte bei der Beratung klar, dass für Betroffene ihrer Ansicht nach alles in allem am Ende vor allem wichtig ist, welcher Beitrag zu zahlen ist : " Den Bürger interessiert die Summe X, also im Endeffekt das, was unterm Strich fällig wird ", so Jahn.

Die genaue Summe will die Stadt aber derzeit wegen des laufenden Kalkulationsprozesses noch nicht veröffentlichen. Spätestens bei der nächsten Beratung des Haupt- und Finanzausschusses Ende Oktober wird über die Gebührensatzung vorberatend vor der Stadtratssitzung noch einmal befunden.

Dann kommen die endgültigen Summen auf den Tisch. Das letzte Wort in der Angelegenheit hat der Stadtrat. Er befindet bei seiner Sitzung am 3. November über die neue Gebührensatzung.