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Eingekauft und nicht bezahlt

Von Wolfgang Biermann 08.05.2014, 01:15

Stendal l Ein vielfach vorbestrafter 51-jähriger Stendaler hat unter falschem Namen Waren im Internet bestellt, sie in Empfang genommen, aber nicht bezahlt, unter anderem Schmuck, Kleidung und Kunstdrucke. Das Amtsgericht hat den gebürtigen Niedersachsen am Dienstag wegen Warenkreditbetruges in sechs Fällen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt und diese für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Stendal zahlen.

Angeklagt waren insgesamt zwölf Taten in drei Komplexen. Die Hälfte der Taten sah Strafrichter Thomas Schulz als erwiesen an. In weiteren Fällen hätte auch jemand anders die Waren bestellt haben können, hieß es im Urteil - beispielsweise seine Lebensgefährtin. Dieser Freundin, offensichtlich eine rechtschaffene Frau, kam eine Schlüsselrolle in dem Prozess zu. Denn während der Angeklagte behauptete, dass er im Tatzeitraum seine eigene Wohnung einer unbekannten fremden Frau, angeblich Studentin, überlassen habe, die die Sachen bestellt hätte, gab die Lebensgefährtin an, dass sie und der Angeklagte wohl schon ein Paar waren, aber nicht in ihrer Wohnung zusammengelebt hätten. Das täten sie erst seit Kurzem. "Die junge Frau ist Ihre Erfindung, die hat es nie gegeben", sagte der Amtsrichter zum Angeklagten. Nachfragen beim Einwohnermeldeamt und bei der Fachhochschule blieben ergebnislos. "Wenn Sie da gewohnt haben, kann die Frau nicht zugleich da gewohnt haben", befand der Amtsrichter.

Der Angeklagte hatte lediglich zugegeben, dass er die Warensendungen beim Paketboten in Empfang genommen oder bei der Post per Vollmacht abgeholt habe. Seine Liebe zu einem Kunstdruck mit antiker Darstellung wurde ihm zugleich zum Verhängnis. In einem früheren Fall war bei dem Angeklagten ein solcher beschlagnahmt worden, den er ebenfalls unter falschem Namen bestellt hatte. Im aktuellen Fall fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung das gleiche Bild an der Wand hängend vor. Das hätte die ominöse Untermieterin dagelassen, behauptete er. Richter Schulz glaubte ihm aber nicht.

Derzeit arbeitet der Angeklagte in einer besonderen Vertrauensstellung bei einem sozial engagierten Verein in Stendal.