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Allgemeiner Sozialer Dienst

19.11.2010, 04:19

Beratungsspektrum umfasst beispielsweise: Beratungen in Sorgerechtsangelegenheiten für Erziehung und Bildung, Trennungs- und Scheidungsberatung hinsichtlich des oder der Kinder, Beratungen zu Problemen im Umfeld der Kinder, Vermittlungsangebote zur Erziehungsberatungsstelle oder psychologischen Betreuung, Pflichtberatungsangebote im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren (Stellungnahmen des Jugendamtes auf Anforderung der Justiz)

Unterstützung beim Erstellen von Hilfeplänen, wenn von Personensorgeberechtigten ein Antrag zur Hilfe auf Erziehung gestellt wird.

Ab Januar sind die Sozialarbeiterinnen des Kreises mindestens jeden Donnerstag vor Ort. Ansonsten sind –außer mittwochs – an jedem Werktag im Bürgerbüro qualifizierte Anfragen möglich, die ggf. unmittelbar weitergeleitet oder gleich beantwortet werden.