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Heftige Kontroverse um künftige Grundgebühr-Berechnung beendet Einstimmig: Grundgebühr wird pro Wohnung erhoben

Von Thomas Drechsel 16.12.2010, 04:27

Die Abwassergebühren für Zerbst und Umgebung werden ab 2011 anders berechnet. Mieter in Großwohnanlagen werden künftig in höherem Maße von Gebühren belastet sein, einzeln wohnende Familien in Einfamilienhäusern deutlich geringer. Dies resultiert aus dem geänderten Maßstab zur Berechnung der Grundgebühr. Er wechselt von der Trinkwasser-Hausanschlussanzahl und -größe auf die Wohnung.

Zerbst. "Die Demokratie hat gesiegt", findet Günter Schuckert. Der Zerbster und Vorsitzende des Vereins Haus&Grund sieht sich zum Stichwort Abwassergebühr "am Ziel". Die 25 Zerbster Stimmen im Verband sind, damit sie auf keinen Fall verfallen, extra auf den Zerbster Bürgermeister gebündelt worden. "So sieht Demokratie aus. Ansonsten hätte ein einziger, wenn er dagegen stimmt, alle 25 Stimmen ungültig gemacht. Das ist weder im Sinne des Einen noch der anderen 24". Und: Die alten Satzungsbedingungen würden vorerst weiter gültig bleiben. Für Schuckert war das der springende Punkt.

Als einziger "Einwohner" hatte Schuckert vorgestern Abend die Mitgliederversammlung des AWZ Elbe-Fläming besucht. Unmittelbar zuvor hatten sich alle 25 Zerbster Stimmberechtigten zur "Zerbster Position" verständigt, an die der Bürgermeister dann gebunden war.

Die Abwassergebührensatzung wurde aufgerufen. Ohne noch selbst eine Stimme zu haben, erklärte der Moritzer Ortsbürgermeister und Zerbster Stadtrat Thomas Wenzel seine Gründe, gegen die Satzung zu stimmen. Nicht etwa wegen des Wechsels des Gebührenmaß-stabes von den Hausanschlusszählern zur Wohnung, sondern wegen der erheblich höheren Gebühr für die Abfuhr aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen. Es sei, so Wenzel, nicht gerechtfertigt, den dezentral zu entsorgenden Grundstücken eine derartige Gebührensteigerung aufzudrücken. Er wiederholte seine Forderung, alle Abwasserentsorgungspflichtigen mit denselben Gebühren zu belasten.

Das Abwasser aus Dörfern zu entsorgen, die nicht an die Überland-Druckrohre des Verbandes angeschlossen werden, ist offenbar erheblich teurer als im zentralen System. Heidewasser-Prokurist Hans-Jürgen Mewes bestätigte dies zu einem späteren Zeitpunkt. "Insbesondere die Transportkosten erweisen sich hier als kostensteigerndes Element." Doch kann dafür der Dorf-Bewohner nichts, findet Wenzel. Die Unwucht steigt nochmals in den drei Dörfern, die bislang davon ausgingen, ans zentrale Netz angeschlossen zu werden. Im Jahr 2010 kam hierzu die klare Absage. Nun müssen die Grundstückseigentümer ihre womöglich mit Ausnahmegenehmigung betriebenen Altanlagen sanieren oder neu errichten und bekommen obendrauf dann die mit Beschluss vom Dienstagabend gestiegene Gebühr, wenn der Fäkalienwagen da war.

Wenzels Argumente trafen auf verständnisvoll blickende Gesichter. Alle wussten, was Mewes dazu sagen wird: "Wir haben keinerlei rechtliche Möglichkeit, diese verschiedenen Entsorgungsarten nicht jeweils getrennt kalkulieren und als Gebühr erheben zu müssen."

Zu den Beschlussvorlagen wurde nicht weiter diskutiert. 35 der insgesamt 38 Stimmberechtigten oder ihr Gruppenvertreter waren anwesend. Sowohl die Schmutzwasserbeseitigungssatzung als auch die Schmutzwassergebührensatzung wurden einstimmig beschlossen. Die Kalkulation der Gebühren ist für die Jahre 2011 bis 2013 erfolgt, spätestens für die Gebühren ab 2014 muss die Kostenentwicklung neu betrachtet werden.

Nach der nun beschlossenen Satzung gilt ab Januar 2011 Folgendes: Es wird eine Abwassergrund- und eine Abwasser- mengengebühr erhoben. Für zentral angeschlossene Bereiche gilt eine einheitliche Mengengebühr von 3,27 Euro pro Kubikmeter gezählten Trinkwassers. Der bislang bestehende Unterschied der Mengengebühren im Zerbster und im Loburger Raum (ein Cent pro Kubikmeter) wird nicht länger fortgesetzt. Die Grundgebühr für Wohneinheiten auf Wohngrundstücken beträgt 10,67 Euro pro Wohnung und Monat. Gewerblich oder zur Verwaltung genutzte Grundstücke (darunter auch Hotels, Pensionen, Pflegeeinrichtungen oder Sportstätten) zahlen je nach Trinkwasser-Hausanschlussgröße gestaffelt monatliche Grundgebührensätze zwischen 10,67 Euro (Zählergröße Qn 2,5) bis 256,08 Euro (Zählergröße Qn 60).

Für Klärschlamm-Abfuhr aus Kleinkläranlagen werden 58,30 Euro pro Kubikmeter berechnet. Wer eine Sammelgrube betreibt, muss ab Januar drei Euro Monatsgrundgebühr und pro Kubikmeter abgefahrenen Abwassers 9,29 Euro Mengengebühr bezahlen.