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Unterschriftenliste mit 38 Unterzeichnern soll dem Ordnungsamt des Landkreises zugeschickt werden Senioren fordern Tempo-Limit am Friedhof

Von Stephen Zechendorf 29.09.2014, 03:19

Loburg l Mehrfach wurde im Loburger Ortschaftsrat über den Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 an der L 55 zwischen Ortsausgang und Friedhof diskutiert. Gefordert wurde von Ratsleuten und Bürgern die Wiederherstellung des Tempo-70-Gebotes. Wie die Volksstimme berichtete, waren die Schilder nach einer Ortsbegehung von Stadt, Polizei und Verkehrsbehörde abmontiert worden. Gründe dafür wurden dem Ortschaftsrat nicht mitgeteilt. Doch trotz des Vorsatzes, bei Polizei und Verkehrsbehörde nachzufragen, was es denn mit der Aufhebung des Tempolimits auf sich hat, sind die Loburger Ratsleute so schlau wie am Anfang.

Nun wurde ein Antrag an das Ordnungsamt des Landkreises Jerichower Land mit 38 Unterschriften älterer Bürger zur Wiederherstellung der 70-km/h-Zone auf den Weg gebracht. Darüber informiert Winfried Moschkau (Linke). Besonders ältere Bürger sehen in dem Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung ein erhebliches Gefährdungspotenzial, heißt es in dem Papier. "Die Aufhebung führte dazu, dass sich einige ältere Bürger nicht mehr trauen, den Weg zum Friedhof allein zurückzulegen. Der Weg zum Friedhof wird von vielen Älteren mit dem Fahrrad zurückgelegt. Da kein Radweg zum Friedhof vorhanden ist, müssen wir die Bundesstraße nutzen. Durch an uns mit 100 km/h und mehr vorbeirasenden Fahrzeugen werden Gefahren für Leib und Leben heraufbeschworen."

Eine Gefahrenquelle sehen Verfasser und Unterzeichner bei der Einmündung der vom Fuchsberg kommenden Umgehungsstraße, die gern von den Senioren genutzt wird. Doch: "der Verkehr auf der L 55 ist nicht weit einsehbar, so dass das Überqueren der Fahrbahn mit Risiken verbunden ist".

Auch die Parksituation am Friedhof führen die Verfasser an: "Bei Beisetzungen befinden sich beim Eintreffen und dem Ende oftmals viele Trauergäste im Park- und Eingangsbereich des Friedhofs. Dies führt dazu, dass diese auch die Fahrbahn betreten. Abgelenkt durch den Trauerfall, fehlt häufig die erforderliche Aufmerksamkeit für den Verkehr", heißt es in dem Brief an das Kreisordnungsamt.

Die vorhandenen Parktaschen böten sich zudem bei Verlassen des Friedhofs als Wendemöglichkeit an. Argumentiert wird hier: "Gerade bei älteren Menschen ist die Reaktionsfähigkeit oftmals eingeschränkt und es besteht die Gefahr des Zusammenstoßes mit herannahenden Fahrzeugen. Bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit des durchgehenden Verkehrs würde von vornherein mehr Zeit für den Wendeprozess bleiben.

"Wir sehen mit der Begrenzung auf 70 km/h keine Nachteile für den fließenden Verkehr", meinen die unterzeichnenden Bürger, die den Antrag auf Wiederherstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung stellen, wie sie vor Entfernung der Verkehrsschilder im Jahre 2013 war.