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Mindestlohn Lohn-Streit bei der Stendaler Landbäckerei

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wirft der Stendaler Landbäckerei vor, über Jahre einem Teil seiner Angestellten tariflich vereinbarte Löhne und Sonderzahlungen vorenthalten zu haben. Mitarbeiter, die aufmucken, würden abgemahnt und versetzt. Bäckerei-Inhaber Bosse verteidigt sich.

14.02.2015, 01:19

Magdeburg l Nur für ein paar Sekunden glänzen ihre Augen. "Ich bin mit Leib und Seele Verkäuferin", sagt Verena Schmidt*. Im nächsten Augenblick ist der Glanz wieder weg. Die seelische Last, die sie mit sich herumträgt, wiegt schwer. Mehr als zehn Jahre arbeitet die Frau nun schon für die Stendaler Landbäckerei. 35 Stunden die Woche steht sie hinter dem Tresen, verkauft Brötchen und Kuchen. Im vergangenen September wurde sie zu einem für sie unangenehmen Gespräch geladen.

"Ich sollte wegen der Einführung des Mindestlohns einen Vertrag unterschreiben, der vorsah, dass ich statt 35 nur noch 25 Stunden arbeite", erzählt Schmidt. "Ich habe das verweigert, weil ich sonst weniger Geld verdient hätte als vorher." In den Folgemonaten erhielt sie eine Abmahnung nach der anderen. "Mir wurden angebliche Fehler minutiös aufgelistet, so etwas habe ich in den vielen Jahren zuvor nie erlebt."

Unbezahlte Arbeit nach Dienstschluss

In einem weiteren Schreiben teilt die Bäckerei der Verkäuferin mit, dass sie ihr wegen "wiederholter Fehlleistungen" auch Geld vom Monatsgehalt abziehen will. "Ihre Kolleginnen, die zum Teil kürzer bei uns beschäftigt sind als Sie, haben eine wesentlich geringere Fehlerquote", heißt es abschließend.

Für Verena Schmidt ein Schlag ins Gesicht. Denn ihr Verdienst ist ohnehin nicht üppig. "Obwohl ich recht lange bei der Bäckerei bin, habe ich nie mehr als 6,50 Euro erhalten", erzählt Schmidt. Die Kassenabrechnung erledige sie schon immer nach Dienstschluss unbezahlt in ihrer Freizeit, ebenso monatliche Inventuren, die schon mal zwei Stunden dauern könnten. Sie könne in dem Zusammenhang auch nicht verstehen, warum die Bäckerei immer wieder öffentlich behauptet, den Verkäufern vor Einführung des Mindestlohns sieben Euro gezahlt zu haben.

Holger Willem wird hierbei noch deutlicher. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Magdeburg wirft der Bäckerei "Lohn-Klau" vor. Er berichtet, dass Verena Schmidt nicht die Einzige sei, die von der Landbäckerei um ihre tariflich zugesagten Leistungen gebracht und unter Druck gesetzt wurde.

Bäckerei zahlt kein Weihnachtsgeld

Mehr als 30 der insgesamt 617 Bäckereimitarbeiter berät Willem zurzeit. "Seit Jahren gibt es in dem Unternehmen Beschäftigte, die nicht das Geld bekommen, das ihnen zusteht", erklärt Willem. Er holt ein gelbes, ein grünes und ein weißes Heft heraus. In den Heften stehen die Tarifverträge in allen Einzelheiten niedergeschrieben, die die Bäckerei 2004 mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat.

Vor Einführung des Mindestlohns hätte ein Verkäufer im ersten Jahr 6,45 Euro die Stunde verdienen müssen, ab dem dritten Jahr 7,05. "Es gibt Mitarbeiter in der Bäckerei, die jahrelang nicht hochgestuft wurden." Verena Schmidt zähle zu ihnen, aber auch weitere Verkäufer. "Über viele Jahre war ein Mann falsch eingruppiert, ihm wurden dadurch rund 12.000 Euro vorenthalten", berichtet Willem. Seit 2006 - so steht es im Tarifvertrag - hätte die Bäckerei auch Weihnachts- und Urlaubsgeld an die Beschäftigten auszahlen müssen. "Das hat die Bäckerei aber nur bei Leuten gemacht, die die Sonderzahlungen über die Gewerkschaft beantragt oder eingeklagt haben."

Nur wenige Beschäftigte seien es 2014 gewesen, die sich trauten, über die NGG Weihnachts- und Urlaubsgeld zu fordern. "Wenn man davon ausgeht, dass die anderen Beschäftigten kein Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten haben, dann hat die Bäckerei ihren Mitarbeitern seit 2006 um die 2,4 Millionen Euro vorenthalten." Nicht eingerechnet in der Summe sind die von vornherein zu niedrig festgelegten Löhne mancher Mitarbeiter. "Die Bäckerei hat damit nicht nur ihre Mitarbeiter beklaut, sie hat auch illegal Steuern und Sozialabgaben gespart", erklärt Willem.

Urlaubsgeld soll ganz wegfallen

Die Landbäckerei kämpft mittlerweile gegen die Zahlungsunfähigkeit, wie Bäckerei-Inhaber Andreas Bosse vor kurzem berichtete. Schon seit Jahren drücken Discounter die Preise für Backwaren, gleichzeitig sind die Energie- und Rohstoffpreise gestiegen. Nun ist noch der Mindestlohn hinzugekommen, so dass die Bäckerei bereits 100 Aushilfen entlassen und sieben unrentable Filialen dichtgemacht hat. Doch das reicht offenbar längst nicht aus, weshalb Verkäufer weniger arbeiten und damit weniger verdienen sollen.

173 der 190 Verkäufer, die verzichten sollen, haben bereits neue Arbeitsverträge unterschrieben, 17 lehnten ab. Holger Willem vermutet, dass diejenigen, die unterzeichnet haben, es aus Angst um ihren Job getan haben. "Die wurden gefragt, ob sie ihren Job behalten möchten oder wurden mit Versetzungen bedroht."

Aus Sicht des Gewerkschafters sind die neuen Verträge obendrein rechtswidrig. Auf den hinteren Seiten findet sich ein Abschnitt, in dem es heißt, dass Sonderzahlungen entfallen. "Während den Beschäftigten früher das Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorenthalten wurde, sollen sie nun von vornherein auf das Geld verzichten." Für einen Verzicht auf tarifliche Leistungen hätte die Bäckerei aber zwingend die Zustimmung der NGG gebraucht.

Betriebsrat unterzeichnet Verzichtsvereinbarungen

Bäckerei-Inhaber Andreas Bosse bestreitet die Vorwürfe. "Ich setze meine Mitarbeiter nicht unter Druck", betont er. Dass Beschäftigte, die weiterhin nach alten Verträgen länger arbeiten wollen, versetzt werden müssen, habe ausschließlich betriebliche Gründe. "Ich muss die Mitarbeiter in Filialen einsetzen, in denen die Umsätze noch so hoch sind, dass sich die Filialen auch mit 35-Stunden-Kräften, die nun 8,50 Euro die Stunde erhalten, rentieren."

Bosse erklärt darüber hinaus, dass es aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht möglich gewesen sei, den Beschäftigten Sonderzahlungen zukommen zu lassen. "Die Bäckerei hat sich in den vergangenen Jahren finanziell gerade so über Wasser gehalten - Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen wären da nicht zu verkraften gewesen." Er habe deshalb jedes Jahr mit dem Betriebsrat Verzichtsvereinbarungen geschlossen. NGG-Geschäftsführer Willem entgegnet, dass diese Vereinbarungen rechtswidrig seien. Bosse hätte hier nicht einfach nur den Betriebsrat, sondern auch die Gewerkschaft um Zustimmung fragen müssen.

Im Gegensatz zur NGG ist Bosse der Überzeugung, dass die neuen Arbeitsverträge rechtlich korrekt sind. "Mit Mitarbeitern, die nicht in der Gewerkschaft sind, kann man individuelle Vereinbarungen dieser Art treffen." Allerdings hätten alle Mitarbeiter die neuen Verträge erhalten, weil dem Unternehmen nicht bekannt sein dürfe, welche Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaft sind und welche nicht.

Schulden bedienen statt Tariflohn zahlen

Für Holger Willem ist das aber ein vorgeschobenes Argument. "Bosse muss allen Beschäftigten das Gleiche zahlen, egal ob sie bei uns Mitglied sind." Zwar ergebe sich der Anspruch auf tarifliche Leistungen aus der Gewerkschaftszugehörigkeit, aber es habe den Arbeitgeber nicht zu interessieren, wer organisiert ist und wer nicht.

Dass Mitarbeiter über Jahre nicht immer den Lohn erhalten haben, der ihnen vom Tarif her zugestanden hätte, räumt Bosse ein. "Ich habe 2003 ein fast insolventes Unternehmen übernommen. Gerade in den Anfangsjahren war es vordringlich, zuerst die Schulden zu bedienen und daher aus finanziellen Gründen leider nicht möglich, jeden Mitarbeiter gleich in der Lohngruppe zu führen, die ihm zugestanden hätte, da wir drei Betriebe und somit drei verschiedene Lohnniveaus über Jahre zusammenführen mussten."

Wie viele Mitarbeiter über welche Zeiträume auf Geld verzichten mussten, kann Bosse nicht angeben. "Wir schauen jetzt in die Zukunft", sagt er. Alle Mitarbeiter würden nun mindestens den Mindestlohn gezahlt bekommen. Vielmehr sei auch jetzt nicht drin, denn die Bäckerei müsse weiter kämpfen, damit sie wirtschaftlich überlebt.

Rechtslage ist kompliziert

Holger Willem schüttelt bei solchen Aussagen nur den Kopf. "Wenn Herr Bosse einen Tarifvertrag unterschreibt, dann muss er ihn auch einhalten." Es sei ein Unding, dass den Beschäftigten über Jahre Lohn vorenthalten wurde und dass nun der Mindestlohn an die Beschäftigten quasi nicht weitergegeben werde. "Es ist eine Frage des Anstands und der Würde, den Mindestlohn ohne Wenn und Aber auch an die Beschäftigten weiterzugeben."

Inwiefern die Bäckerei rechtlich belangt werden kann, ist fraglich. Für die Auffassung der NGG spricht, dass die Tarifverträge allein für die Bäckerei mit ihren Mitarbeitern abgeschlossen wurden. Sie enthalten auch konkrete Leistungen, die die Bäckerei ihren Beschäftigten zukommen lassen muss und es gibt keine Öffnungsklauseln, die ein Abweichen ermöglichen würden. Rechtsexperten betonen allerdings, dass solche Konflikte zu den kompliziertesten gehören, die das Arbeitsrecht kennt. Insofern dürften hier die Arbeitsgerichte das letzte Wort haben.

*Name geändert